Bewohnerparkausweis

Der Stadtbereich ist in der Innenstadt und in der Nähe der Technischen Hochschule in verschiedene Bewohnerparkzonen eingeteilt.

An der Bewohnerparkregelung kann teilnehmen:

  • wer beim Einwohneramt der Stadt Rosenheim mit Hauptwohnsitz gemeldet ist,
  • wer seinen Wohnsitz in unmittelbarer Nähe zu einer Bewohnerparkzone hat,
  • wer grundsätzlich Halter/-in eines Fahrzeuges ist. Falls der/die Antragsteller/-in nicht Halter/-in des Fahrzeuges ist, aber das Fahrzeug ständig nutzt, hat eine schriftliche Bestätigung des/der Halters/-in vorzulegen (sog. Halterbestätigung),
  • wer über keine private Stellplatzmöglichkeit (Garage, Stellplatz oder ähnliches) verfügt.

Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugschein) ist vorzulegen.