Bewohnerparkausweis

Der Stadtbereich ist in der Innenstadt und in der Nähe der Technischen Hochschule in verschiedene Bewohnerparkzonen eingeteilt.

An der Bewohnerparkregelung kann teilnehmen:

  • wer beim Einwohneramt der Stadt Rosenheim mit Hauptwohnsitz gemeldet ist,
  • wer seinen Wohnsitz in unmittelbarer Nähe zu einer Bewohnerparkzone hat,
  • wer grundsätzlich Halter/-in eines Fahrzeuges ist. Falls der/die Antragsteller/-in nicht Halter/-in des Fahrzeuges ist, aber das Fahrzeug ständig nutzt, hat eine schriftliche Bestätigung des/der Halters/-in vorzulegen (sog. Halterbestätigung),
  • wer über keine private Stellplatzmöglichkeit (Garage, Stellplatz oder ähnliches) verfügt.

Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (vormals Fahrzeugschein) ist vorzulegen.

Bei Verlust oder einer Kennzeichenänderung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,00 € fällig.