Bankbriefauskunft

Karriere & Beruf

Über die Bankbriefauskunft erhalten Sie Auskunft, ob die von Ihnen angeforderte Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) bei der Zulassungsbehörde der Stadt Rosenheim, Westerndorfer Straße 88, 83024 Rosenheim, vorliegt. Zur Bankbriefauskunft

Aktuelle Mitteilung

Am Kirchweihmontag (19.10.2026) ist die gesamte Stadtverwaltung ganztägig geschlossen.

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