Bankbriefauskunft

Über die Bankbriefauskunft erhalten Sie Auskunft, ob die von Ihnen angeforderte Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) bei der Zulassungsbehörde der Stadt Rosenheim, Westerndorfer Straße 88, 83024 Rosenheim, vorliegt. Zur Bankbriefauskunft