Sie möchten ein Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim zulassen, das Sie im Ausland erworben haben.
Import eines Fahrzeuges aus einem EU-Staat
Neufahrzeug
Sie möchten ein neues, aus einem EU-Mitgliedsstaat importiertes Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim zulassen.
Nachweis der Typgenehmigung
durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung/CoC
sind keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder ausländische Zulassungsdokumente vorhanden: eine Bestätigung des Herstellers, dass keine Vorpapiere und kein Ursprungszeugnis ausgestellt oder beantragt wurden
ggf. Datenbestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen, wenn die notwendigen Technikdaten nicht vollständig aus der EG-Typgenehmigung übernommen werden können (z. B. deutsche Schadstoffklasse)
Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer der eVB)
gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/-in bzw. Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Ausweis und Vollmacht der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/-in, Prokurist/-in)
bei Vereinigungen (GbR): Nachweis über die Vereinigung (Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag). Die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter/-in eingetragen wird, ist erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Sofern der/die benannte Vertreter/-in nicht alleinvertretungsbefugt ist, ist eine Vollmacht aller Gesellschafter/-innen sowie eine Kopie der gültigen Ausweisdokumente erforderlich - Zusatzvollmacht für GbR.
ggf. Vollmacht des/der Beauftragten, der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
bei minderjährigen Halter/-innen Ausweis des/der Halters/-in sowie Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten. Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil, Bestallungsurkunde oder sonstige geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
Sie möchten ein gebrauchtes, aus einem EU-Mitgliedsstaat importiertes Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim zulassen.
Nachweis der Typgenehmigung/Betriebserlaubnis
durch ausländische Zulassungsbescheinigungen mit Eintragung einer EG-Typgenehmigung
ggf. Datenbestätigung eines/-r amtlich anerkannten Sachverständigen, wenn die notwendigen Technikdaten nicht vollständig aus der EG-Typgenehmigung übernommen werden können (z. B. deutsche Schadstoffklasse)
ausländische Zulassungsbescheinigungen
ggf. ausländische Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (wenn eine Untersuchung gemäß den Fristen nach Anlage VIII der StVZO hätte stattfinden müssen)
Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung
Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/Rechnung) im Original
Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer der eVB)
gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/-in bzw. Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Ausweis und Vollmacht der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/-in, Prokurist/-in)
bei Vereinigungen (GbR): Nachweis über die Vereinigung (Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag). Die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter/-in eingetragen wird, ist erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Sofern der/die benannte Vertreter/-in nicht alleinvertretungsbefugt ist, ist eine Vollmacht aller Gesellschafter/-innen sowie eine Kopie der gültigen Ausweisdokumente erforderlich - Zusatzvollmacht für GbR.
ggf. Vollmacht des/der Beauftragten, der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
bei minderjährigen Halter/-innen Ausweis des/der Halters/-in sowie Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten. Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil, Bestallungsurkunde oder sonstige geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
Sie möchten ein neues, aus einem Drittstaat importiertes Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim zulassen.
Nachweis der Typgenehmigung/Betriebserlaubnis
durch ausländische Zulassungsbescheinigungen mit Eintragung einer EG-Typgenehmigung
EG-Übereinstimmungsbescheinigung/CoC
sind keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder ausländische Zulassungsdokumente vorhanden: eine Bestätigung des Herstellers, dass keine Vorpapiere und kein Ursprungszeugnis ausgestellt oder beantragt wurden
wenn keine EG-Typgenehmigung besteht: Einzelgutachten gemäß § 13 EG-FGV oder § 21 StVZO
ggf. Datenbestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen, wenn die notwendigen Technikdaten nicht vollständig aus der EG-Typgenehmigung übernommen werden können (z. B. deutsche Schadstoffklasse)
ausländische Zulassungsbescheinigungen
Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung
Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/Rechnung) im Original
Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder
Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke für Fahrzeuge bis 6.000 km oder bis sechs Monate nach der Erstzulassung, wenn das Fahrzeug über einen anderen EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland eingeführt wurde
Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer der eVB)
gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Fahrzeughalters/-in bzw. Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Ausweis und Vollmacht der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/-in, Prokurist/-in)
bei Vereinigungen (GbR): Nachweis über die Vereinigung (Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag). Die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter/-in eingetragen wird, ist erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Sofern der/die benannte Vertreter/-in nicht alleinvertretungsbefugt ist, ist eine Vollmacht aller Gesellschafter/-innen sowie Kopie der gültigen Ausweisdokumente erforderlich - Zusatzvollmacht für GbR.
ggf. Vollmacht des/der Beauftragten, der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
bei minderjährigen Halter/-innen Ausweis des/der Halters/-in sowie Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten. Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil, Bestallungsurkunde oder sonstige geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.
Sie möchten ein gebrauchtes, aus einem Drittstaat importiertes Fahrzeug auf Ihren Hauptwohnsitz oder Ihr Gewerbe in der Stadt Rosenheim zulassen.
Nachweis der Typgenehmigung/Betriebserlaubnis
durch ausländische Zulassungsbescheinigungen mit Eintragung einer EG-Typgenehmigung
EG-Übereinstimmungsbescheinigung/CoC
wenn keine EG-Typgenehmigung besteht: Einzelgutachten gemäß § 13 EG-FGV oder § 21 StVZO
ggf. Datenbestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen, wenn die notwendigen Technikdaten nicht vollständig aus der EG-Typgenehmigung übernommen werden können (z. B. deutsche Schadstoffklasse)
ausländische Zulassungsbescheinigungen
ggf. ausländische Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung: Bei Fahrzeugen, für die eine EG-Typgenehmigung vorliegt und die in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums in Betrieb waren, ist vor der Zulassung in jedem Fall eine Untersuchung nach § 29 der StVZO durchzuführen.
Vorführung des Fahrzeuges zur Identifizierung
Eigentumsnachweis (Kaufvertrag/Rechnung) im Original
Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder
Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke für Fahrzeuge bis 6.000 km oder sechs Monate nach Erstzulassung, wenn das Fahrzeug über einen anderen EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland eingeführt wurde
Versicherungsbestätigung (7-stellige Nummer der eVB)
gültiger Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin bzw. Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung sowie Ausweis und Vollmacht der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer/-in, Prokurist/-in)
bei Vereinigungen (GbR): Nachweis über die Vereinigung (Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertrag).Die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter/-in eingetragen wird, ist erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Sofern der/die benannte Vertreter/-in nicht alleinvertretungsbefugt ist, ist eine Vollmacht aller Gesellschafter/-innen sowie Kopie der gültigen Ausweisdokumente erforderlich - Zusatzvollmacht für GbR.
ggf. Vollmacht des/der Beauftragten, der/die Bevollmächtigte hat sich auszuweisen
bei minderjährigen Halter/-innen Ausweis des/der Halters/-in sowie Einwilligungserklärung des/der Erziehungsberechtigten. Der Einwilligung müssen die Personalausweise der Unterschriftberechtigten beigefügt sein. Sollte nur eine Person erziehungsberechtigt sein, muss dies durch Gerichtsurteil, Bestellungsurkunde oder sonstige geeignete Unterlagen nachgewiesen werden.