Sie möchten als Kfz-Händler/-in oder Betreiber/-in einer Kfz-Werkstatt im Sinne von § 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ein rotes Dauerkennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beantragen.
Gewerbeanmeldung (bei juristischen Personen zusätzlich Auszug aus dem Handelsregister)
aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der Meldebehörde der Wohnsitzgemeinde; bei Wohnsitz im Stadtgebiet Rosenheim Beantragung auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich); bei mehreren Staatsangehörigkeiten ist ein europäisches Führungszeugnis erforderlich
aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Antragstellung direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt)
aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei juristischen Personen beim Gewerbeamt - bei natürlichen Personen beim Meldeamt der Wohnsitzgemeinde; bei Wohnsitz im Stadtgebiert Rosenheim Beantragung auch bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich)
Mietvertrag und Lageplan über die zur Verfügung stehenden Stellplätze
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für rote Kennzeichen