Parkerleichterungen für Ärztinnen und Ärzte im notärztlichen Dienst
Ärztinnen und Ärzte, die im Rahmen des Notarztdienstes nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz tätig sind, können für die Dauer ihrer Einsatzbereitschaft eine Parkerleichterung erhalten.
Diese ermöglichen es, im Rahmen der notärztlichen Tätigkeit notwendige Einsatzorte schnell und möglichst unmittelbar zu erreichen. Die Parkerleichterungen können insbesondere das Parken in Bereichen mit eingeschränkten Halt- oder Parkregelungen sowie das gebührenfreie Parken an Parkscheinautomaten umfassen.
Die entsprechende Parkerleichterung kann nur, während der Zeit der Einsatzbereitschaft genutzt werden.
Antragstellung
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- evtl. Halterbestätigung
- aktuelle Bescheinigung des Ärztlichen Kreisverbands Rosenheim
Die Antragsunterlagen gerne per E-Mail oder über den Postweg zusenden.
Gebühren
Für die Neuausstellung oder Verlängerung des Parkausweises für eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren wird derzeit eine Bearbeitungsgebühr von 45 EUR erhoben.
Hinweise zur Bearbeitungszeit
Bitte beachten Sie, dass die Ausnahmegenehmigung nicht unmittelbar ausgestellt werden kann.
Nach Eingang aller vollständigen Antragsunterlagen kann die Bearbeitung bis zu zehn Werktage in Anspruch nehmen. Wir bitten Sie daher, ausreichend Zeit für die Antragstellung und Bearbeitung einzuplanen.