Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Karriere & Beruf

Parkerleichterung Europäisches Modell

Eine Parkerleichterung darf nur ausgestellt werden, wenn im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen:

  • „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder
  • „Bl“ (blind) eingetragen sind oder
  • Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70.

Der/die Antragsteller/-in muss im Stadtgebiet Rosenheim mit Hauptwohnsitz beim Einwohneramt gemeldet sein.

Parkerleichterung Erweiterter Personenkreis

Unter den „erweiterten Personenkreis“ fallen folgende Gruppen:

  • Grad der Behinderung von mind. 60 % auf Grund von Erkrankungen an Morbus Crohn oder Colitius ulcerosa
    oder
  • Grad der Behinderung von mind. 70 % bei einem künstlichen Darmausgang und gleichzeitig künstlicher Harnableitung