Parkerleichterung Europäisches Modell
Eine Parkerleichterung darf nur ausgestellt werden, wenn im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen:
- „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder
- „Bl“ (blind) eingetragen sind oder
- Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70.
Der/die Antragsteller/-in muss im Stadtgebiet Rosenheim mit Hauptwohnsitz beim Einwohneramt gemeldet sein.
Parkerleichterung Erweiterter Personenkreis
Unter den „erweiterten Personenkreis“ fallen folgende Gruppen:
- Grad der Behinderung von mind. 60 % auf Grund von Erkrankungen an Morbus Crohn oder Colitius ulcerosa
oder - Grad der Behinderung von mind. 70 % bei einem künstlichen Darmausgang und gleichzeitig künstlicher Harnableitung