Verkehrsrechtliche Anordnung

Bei allen Arbeiten, die den öffentlichen Verkehrsraum (Straße - Gehweg - Radweg) betreffen und berühren (z. B. Aufgrabungen, Lagerfläche, Absperrungen oder Leitungsverlegearbeiten), muss eine verkehrsrechtliche Anordnung eingeholt werden. Diese gibt vor, wie die Arbeitsstelle abzusperren bzw. zu kennzeichnen ist.

Ein Antrag ist mindestens sieben Tage vor dem geplanten Ausführungstermin zu stellen.

Vorzulegende Unterlagen:

  • Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
  • Lageplan bzw. Skizze mit Maßangaben (benötigte Fläche und Restbreite des Geh-/Radweges oder der Fahrbahn)