Drittnutzung Schule & Sportstätten

Karriere & Beruf

Die Stadt Rosenheim stellt im Rahmen ihrer Drittnutzungsrichtlinie schulische Räume und städtische Sportstätten auch Dritten zur Verfügung. Die Drittnutzungen sollen vorrangig den in Art. 1 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) festgelegten Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen ergänzend unterstützen. Die Nutzung durch Dritte erfolgt grundsätzlich nur außerhalb der regulären Unterrichtszeiten. Die Raum- oder Flächenüberlassung erfolgt vorrangig an Gemeindeangehörige (Einzelpersonen, Vereine, Organisationen mit Bezug zur Stadt Rosenheim). Ausgeschlossen sind gewerbliche Nutzungen. Grundsätzlich ausgeschlossen sind außerdem politische Veranstaltungen sowie religiöse Nutzungen.

Aktuelle Mitteilung

Am Kirchweihmontag (19.10.2026) ist die gesamte Stadtverwaltung ganztägig geschlossen.

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