Senioren-Pass Aktiv 60+

Karriere & Beruf

Ermäßigungen für den Besuch städtischer Einrichtungen

Mit dem 1982 bei der Stadt Rosenheim eingeführten "Grünen Pass" wird dem berechtigten Personenkreis beim Besuch von städtischen Einrichtungen eine Ermäßigung gewährt. Bürgerinnen und Bürger ab Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen den "Senioren-Pass Aktiv 60+". Dieser löst den früheren "Grünen Pass für Senioren" ab.

In der Übersicht sehen Sie, in welchen Einrichtungen der Senioren-Pass Aktiv 60+ sowie der Grüne Pass gelten.

  • Die Stadt Rosenheim hat den doch schon etwas in die Jahre gekommenen „Grünen Pass für Senioren“ zu einem modernen, der heutigen Zeit entsprechenden Senioren-Pass Aktiv 60+ in Scheckkarten-Format weiter entwickelt.
    Der Senioren-Pass Aktiv 60+ wurde auf Initiative des Seniorenbeirates ins Leben gerufen und in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung entwickelt.
    Mit der Einführung des Senioren-Passes Aktiv 60+ setzen wir ein starkes Zeichen der Wertschätzung und Unterstützung für unsere Seniorinnen und Senioren.
    Der Senioren-Pass Aktiv 60+ ist ein Angebot der Stadt Rosenheim – für sie, weil Sie es wert sind!
    Ziel ist es, in Zukunft einen größeren Bekanntheitsgrad zu erreichen und möglichst viele Seniorinnen und Senioren für den Pass zu begeistern.
    Die Stadt lädt deshalb alle interessierten Seniorinnen und Senioren ein, sich über die neuen Möglichkeiten zu informieren und die Angebote der Akzeptanzpartner kennen zu lernen.
    Mit dem kostenlosen Senioren-Pass Aktiv 60+ erhalten Seniorinnen und Senioren mit Hauptwohnsitz in der Stadt Rosenheim attraktive Ermäßigungen in verschiedensten Freizeit-, Bildungs- und Kultureinrichtungen, sowie in Geschäften und Dienstleistungsbetrieben.
    Für jeden Geschmack ist etwas dabei und das ganz ohne lästige Pass-Verlängerungen, sondern auf Lebenszeit.
    Mit dem Senioren-Pass Aktiv 60+ macht es daher noch mehr Spaß, aktiv und unabhängiger am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Rosenheim teilzunehmen und die Lebensqualität zu steigern.

    Nutzen Sie die vielfältigen Angebote und Ermäßigungen!
    Wir wünschen Ihnen dabei viel Freude.

  • Inhaber des Grünen Passes sind vom Senioren-Pass Aktiv 60+ ausgeschlossen.
    Es besteht kein Rechtsanspruch auf Ausstellung des Senioren-Passes Aktiv 60+, da es sich hier um eine freiwillige Leistung der Stadt Rosenheim handelt.
    Der Senioren-Pass Aktiv 60+ wird unbefristet ausgestellt.

    Änderungen der Voraussetzungen sind der Stadtverwaltung mitzuteilen

    Der Senioren-Pass-Aktiv 60+ ist unverzüglich zurückzugeben, wenn der Passbesitzer aus der Stadt Rosenheim wegzieht.

    Der Senioren-Pass Aktiv 60+ ist unabhängig vom Rentnerausweis, den Ruheständler mit
    dem Rentenbescheid für die Alters- oder Erwerbsminderung bekommen.
    Er darf nur von der Person benutzt werden, für die er ausgestellt wurde. 

    Der Senioren-Pass Aktiv 60+ ist nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis / Reisepass.

    Bei missbräuchlicher Nutzung kann der Senioren-Pass Aktiv 60+ entzogen werden.

  • Voraussetzungen:

    • Erwachsene ab dem 60. Lebensjahr (nicht erwerbstätig)
    • Hauptwohnort Rosenheim
    • Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
    • Seniorinnen oder Senioren einer stationären Einrichtung und die nur den gesetzlich festgesetzten Barbetrag erhalten (nach § 35 Abs. 2 SGB XII)
    • Ein Nettoeinkommen, das entsprechend dem aktuellen Regelsatz nicht überschritten wird.
    • Vermögen unter 60.000 €.
  • Der Senioren-Pass Aktiv 60+ ist kostenfrei.

  • Amt für Sozial-, Wohnungs- und Versicherungsamt
    Sie haben Fragen oder Sie möchten den Senioren-Pass Aktiv 60+ online beantragen.
    Wir helfen Ihnen gerne weiter.

    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

    Der Zugang ist barrierefrei.
    Die nächstgelegenen Parkhäuser sind das Parkhaus P1, Hammerweg 1, oder P2, KU‘KO.

  • Bitte legen Sie bei persönlicher Antragstellung folgende Unterlagen bereit.
    Bei Antrag per Mail oder Digital halten Sie alle folgenden Unterlagen als PDF oder Bild-Datei (Foto) bereit:

    • Ausweis oder Pass
    • Nettoeinkommensnachweis (letzte 3 Monate): z. B. Renten- oder Pensionsbescheid, Einkommensnachweis
    • Bei Berufstätigen: Aktuelle Gehaltsabrechnungen bzw. Lohnsteuerbescheinigungen
    • Nachweis für geringfüge Beschäftigung (letzte 3 Monate)
    • Bei Leistungen nach SGB ll (Grundsicherung) oder Arbeitslosengeld:
    • Aktueller, vollständiger Leistungsbescheid.
    • Aktuelle Gewinnermittlung bzw. aktueller Steuerbescheid für Gewinneinkünfte (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständige Tätigkeit)
    • Überschussermittlung für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    • Erträgnisaufstellungen über Einnahmen aus Kapitalvermögen
    • Wohngeldbescheid

     

  • Max. Nettoeinkommen im Monat (Stand: 01.01.2025)

     Alleinstehende ab 60 Jahren:  1.689 €
     Alleinstehende ab 65 Jahren: 1.977 €
    Verheiratete ab 60 Jahren: 3.042 €
    Verheiratete ab 65 Jahren: 3.560 €

    Bei Gehalts- und Lohnempfängern gilt das Nettoeinkommen der letzten 3 Monate vor der Antragstellung oder der jeweils aktuelle Einkommensteuerbescheid.

    Dies umfasst den Nettolohn aus nichtselbständiger Tätigkeit.
    Abzüglich Miete (inkl. Heizung), Krankenkassenbeitrag (Eigenanteil) und ähnlichen Kosten.

    Zuzüglich der Summe aller positiven Einkünfte, wie zusätzliche Miet- und Zinseinnahmen,
    Eigenheimzulage, Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung.

    Sollten Sie unsicher bei der Festlegung des Nettoeinkommens sein,
    kontaktieren Sie jederzeit die Beratungsstelle.