Ermäßigungen für den Besuch städtischer Einrichtungen
Mit dem 1982 bei der Stadt Rosenheim eingeführten "Grünen Pass" wird dem berechtigten Personenkreis beim Besuch von städtischen Einrichtungen eine Ermäßigung gewährt. Bürgerinnen und Bürger ab Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen den "Senioren-Pass Aktiv 60+". Dieser löst den früheren "Grünen Pass für Senioren" ab.
In der Übersicht sehen Sie, in welchen Einrichtungen der Senioren-Pass Aktiv 60+ sowie der Grüne Pass gelten.
Funktion
Tel. +49 (0) 80 31 / 365
Sachgebietsleitung
-15 05
Sachbearbeitung
-15 07 -15 06 -15 67
Die Einkommensgrenzen orientieren sich an angehobenen Sozialhilfesätzen und dürfen grundsätzlich nicht überschritten werden. Liegen die bereinigten Einkünfte (nach Abzug individueller Absetzungsbeträge) über den nachfolgend genannten Beträgen, besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Senioren-Pass Aktiv 60+.
Einkommensgrenzen (bereinigt)
Einkommen
Einkommensgrenze für Alleinstehende ab 60. Lebensjahr
1.689 EUR
Einkommensgrenze für Alleinstehende ab 65. Lebensjahr
1.977 EUR
Einkommensgrenze für Verheiratete ab 60. Lebensjahr
3.042 EUR
Einkommensgrenze für Verheiratete ab 65. Lebensjahr
3.560 EUR
(Stand: Januar 2025)
Den Senioren-Pass Aktiv 60+ und den Antrag hierzu erhalten Sie im Sozial-, Wohnungs-, Versicherungsamt, Reichenbachstr. 8, 83022 Rosenheim, Tel. +49 (0) 80 31 / 365-14 61 oder -15 06. Wir bitten um Terminvereinbarung!
Bei der Beantragung des Senioren-Pass Aktiv 60+ sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Personalausweis
Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheid, Sozialhilfebescheid, Erwerbseinkommen)
Senioren wird der Pass unbefristet ausgestellt. Der Senioren-Pass Aktiv 60+ ist nicht übertragbar.
Berechtigter Personenkreis
Berechtigt sind Einwohner die
das 60. Lebenjahr vollendet haben,
mit ihrem Einkommen die entsprechenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Hier finden Sie den Antrag für den Senioren-Pass Aktiv 60+.