Allgemeine Informationen

Der Katastrophenschutz liegt in der Stadt Rosenheim im Aufgabenbereich des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz. Kern dieser Aufgabe ist es, Katastrophen jeder Art wie zum Beispiel Großschadensereignisse, Hochwasser, Waldbrände oder Unwetter abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

Eine Katastrophe im Sinn dieses Gesetzes ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.

Der Katastrophenschutz arbeitet mit den im Katastrophenschutz mitwirkenden Einsatzorganisationen und den im Einzelfall betroffenen Behörden, Organisationen und sonstigen Stellen zusammen.

Von ganz erheblicher Bedeutung für den Katastrophenschutz sind die vielen ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Sie bilden das Rückgrat der örtlichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes.

Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).