Waffenrecht

Der Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition bedarf einer Erlaubnis. Die Stadtverwaltung Rosenheim ist zuständig, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz im Stadtgebiet befindet (Landkreisbewohner/-innen wenden sich bitte an das Landratsamt Rosenheim).

Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung:

  • Zuverlässigkeit
  • persönliche Eignung
  • Sachkunde
  • Bedürfnis

Die Waffenbesitzkarte ist persönlich zu beantragen!

Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Bedürfnisbescheinigung
  • Sachkundenachweis  
  • Aufbewahrungsnachweis (z. B. Rechnung / Fotos des Waffenschrankes mit Typenschild)

Die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung wird durch die Behörde geprüft (ggf. unter Einholung eines fachärztlichen Gutachtens).
Ein Nachweis der Sachkunde und des Bedürfnisses ist vom/von der Antragsteller/-in zu erbringen.

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Die ordnungsgemäße Aufbewahrung von Schusswaffen ist der zuständigen Behörde nachzuweisen. Weitere Infos zur Waffenaufbewahrung können Sie auch der Broschüre des Bayerischen Landeskriminalamtes „Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition" entnehmen.

Erlaubnisfreie Waffen

Ausgenommen von der Waffenbesitzkartenpflicht sind Gas- und Schreckschusswaffen, Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen, die ein entsprechendes Prüfzeichen aufweisen.

Diese Waffen dürfen ab 18 Jahren frei erworben werden. Nähere Auskünfte können Ihnen die entsprechenden Waffenhändler/-innen bzw. Waffengeschäfte geben.

Das Führen (Tragen in der Öffentlichkeit) von Schreckschuss- , Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zulassungszeichen (im Kreis) ist jedoch erlaubnispflichtig! Hierfür ist ein kleiner Waffenschein zu beantragen.

Informationen zur Waffenrechtsänderung

Im Nationalen Waffenregister (NWR) werden alle wichtigen Informationen zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen in privatem und gewerblichem Besitz gespeichert. Wenn Sie als natürliche Person eine waffenrechtliche Erlaubnis oder eine Waffe besitzen, können Sie Auskunft darüber verlangen, welche Daten von Ihnen im Register gespeichert sind. Ihren Antrag stellen Sie schriftlich, online oder persönlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA).

  • Waffenbesitzkarte für Jäger (Langwaffen), Sportschützen 30 EUR
    Waffenbesitzkarte für Jäger (Langwaffen), Sportschützen bei Ersterteilung 60 EUR
    Waffenbesitzkarte für Jagdanwärter, Ersatzbescheinigungen 60 EUR
    Waffenbesitzkarte für Erben 40 EUR
    Waffenbesitzkarte für Waffensammler 150 EUR
    Munitionserwerbsschein 40 EUR
    Eintrag von Waffen in Waffenbesitzkarte 15 EUR (für die erste Waffe,
    7,50 EUR für jede weitere)
    Austrag von Waffen aus Waffenbesitzkarte 10 EUR (für die erste Waffe,
    7,50 EUR für jede weitere)
    Kleiner Waffenschein 100 EUR
    Europäischer Feuerwaffenpass 50 EUR
    Änderungen/Verlängerung des Europäischer Feuerwaffenpass 15 EUR