In Rosenheim gemeinsam für sichere Straßen im Winter!
Das Bayerische Straßen- und Wegegesetz und unsere Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung verpflichten Stadt und Grundeigentümer/-innen zum Winterdienst auf öffentlichen Verkehrsflächen. Damit Rosenheimer Bürger/-innen und ihre Gäste sicher durch den Winter kommen, müssen Stadt und verpflichtete Grundeigentümer/-innen zusammenhelfen und mit Räum- und Streumaßnahmen winterlicher Glätte entgegen wirken.
Der Baubetriebshof erfüllt den Winterdienst der Stadt. Für die Bürger/-innen müssen die jeweils anliegenden Grundeigentümer/-innen, dessen Mieter/-innen oder Beauftragte Ihren Teil zu sicheren Straßen und Gehwegen beitragen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Leistungen und Aufgaben des Winterdienstes und Ihren Aufgaben und Pflichten.
Kommunaler Winterdienst
Das Wetter entscheidet kurzfristig und oft anders als vorhergesagt. Je nach Witterung räumt der Winterdienst des Baubetriebshofes den Schnee und streut gegen Eisglätte. Die Einsätze sind so koordiniert, dass die Straßen zu und während den Hauptverkehrszeiten gesichert sind. Hier die wichtigsten Informationen zum kommunalen Winterdienst.
Anliegerpflichten im Winter
Auch die Rosenheimer Bürger/-innen tragen ihren Anteil an sicheren Straßen und Gehwegen. Neben angepasster Fahrweise und gegenseitiger Rücksichtnahme sind Anlieger/-innen bzw. Eigentümer/-innen verpflichtet, die Gehbahnen vor Schnee und Glätte zu sichern.
Was Sie wissen sollten: Wenn Anlieger/-innen bzw. Eigentümer/-innen ihre Sicherungspflichten trotz Aufforderung nicht erfüllen, kann eine Geldbuße fällig werden. Sollten Fußgänger/-innen in deren Zuständigkeitsbereich zu Schaden kommen oder sich verletzen, kann dies eine zivil- oder strafrechtliche Haftung zur Folge haben.
Fragen und Informationen auf einen Blick
Im Folgenden finden Sie Tipps, häufige Fragen und Antworten über den Rosenheimer Winterdienst und zu Ihren Anliegerpflichten.