Aufgaben der Betreuungsstelle
Zu den Aufgaben der Betreuungsstelle zählen:
- Unterstützung des Betreuungsgerichts, u. a. durch Feststellung des Sachverhalts, Erstellung des Sozialberichts, Auswahl und Vorschlag geeigneter Betreuer
- Beratung, Gewinnung, Unterstützung von ehrenamtlichen und beruflichen Betreuern
- Informationen zur Betreuungsvermeidung, z. B. durch andere Hilfen, Erteilung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Beratung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Bitte beachten Sie, dass die Betreuungsstelle der Stadt Rosenheim nur zuständig ist, wenn die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt (i.d.R. Wohnsitz) im Stadtgebiet Rosenheim hat.
Landkreis Rosenheim/Betreuungsstelle
Für Personen, die im Landkreis Rosenheim wohnen, ist die Betreuungsstelle des Landratsamtes Rosenheim zuständig
(Tel. +49 (0) 80 31 / 392- 0).
Amtsgericht Rosenheim/Betreuungsverfahren
Informationen zum Betreuungsverfahren sowie Kontaktdaten des Betreuungsgerichts am Amtsgericht Rosenheim
Bayerische Staatsregierung/Vorsorge und Betreuung
Broschüren einschließlich Formulare zur Vorsorgevollmacht, Muster Konto/Depotvollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Informationen über die Vorsorgevollmacht
Was darf ein Bevollmächtigter und was nicht?
Der große Vorsorgeberater
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Sorgerechtsverfügung, Testament und Erbfolge