Ermäßigungen für den Besuch städtischer Einrichtungen
Mit dem 1982 bei der Stadt Rosenheim eingeführten "Grünen Pass" wird dem berechtigten Personenkreis beim Besuch von städtischen Einrichtungen eine Ermäßigung gewährt.
Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt Rosenheim unter Beachtung folgender Voraussetzungen:
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II
Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII
Personen mit geringem Einkommen, bei Beachtung der Einkommensgrenzen.
Antragstellung
Den "Grünen Pass" und den Antrag hierzu erhalten Sie im:
Sozialamt Reichenbachstr. 8, 83022 Rosenheim Tel. +49 (0) 80 31 / 365-14 61 oder -15 07. Wir bitten um Terminvereinbarung!
Personalausweis
Einkommensnachweise
(z. B. Renten-, Arbeitslosengeld-, Sozialhilfebescheide, Erwerbseinkommen).
Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld I und II erhalten den Grünen Pass auf 1 Jahr befristet. Bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen kann der Grüne Pass um 1 Jahr verlängert werden.
Der Grüne Pass ist nicht übertragbar.
Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen orientieren sich an den Sozialhilfesätzen und dürfen nicht überschritten werden. Liegen die bereinigten Einkünfte (nach Abzug individueller Absetzungsbeträge) über den nachfolgend genannten Beträgen, besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Grünen Passes.
Personenkreis
Einkommen
für 1 Personenhaushalt
1.355,00 EUR
für 2 Personenhaushalt
1.960,00 EUR
für 3 Personenhaushalt
2.568,00 EUR
für 4 Personenhaushalt
3.210,00 EUR
für 5 Personenhaushalt
3.851,00 EUR
Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze individuell.