Grüner Pass

Ermäßigungen für den Besuch städtischer Einrichtungen

Mit dem 1982 bei der Stadt Rosenheim eingeführten "Grünen Pass" wird dem berechtigten Personenkreis beim Besuch von städtischen Einrichtungen eine Ermäßigung gewährt.

    • Bildungswerk (Einzelveranstaltungen, Vortragsreihen, Seminare)
    • Eisstadion
    • Evangelisches Bildungswerk (ohne Reisen)
    • Historische Stadtspiele
    • KUKO (nur städt. Veranstalt. ohne Abo) 
    • Ausstellungszentrum Lokschuppen
    • Musikschule Rosenheim
    • Freibad Chiemseestraße
    • Städtische Galerie
    • Hans-Klepper-Hallenbad
    • Städtisches Museum
    • Stadtbibliothek
    • Theater Rosenheim
    • Volkshochschule (ohne Reisen)
    • Junges Theater Rosenheim e.V.
  • Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt Rosenheim unter Beachtung folgender Voraussetzungen:

    • Empfänger von Leistungen nach dem SGB II
    • Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII
    • Personen mit geringem Einkommen, bei Beachtung der Einkommensgrenzen.

Antragstellung

Den "Grünen Pass" und den Antrag hierzu erhalten Sie im:

Sozialamt
Reichenbachstr. 8, 83022 Rosenheim
Tel. +49 (0) 80 31 / 365-14 61 oder -15 07.
Wir bitten um Terminvereinbarung!

    • Personalausweis
    • Einkommensnachweise
    • (z. B. Renten-, Arbeitslosengeld-, Sozialhilfebescheide, Erwerbseinkommen).
    • Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld I und II erhalten den Grünen Pass auf 1 Jahr befristet. Bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen kann der Grüne Pass um 1 Jahr verlängert werden.

    Der Grüne Pass ist nicht übertragbar.

Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen orientieren sich an den Sozialhilfesätzen und dürfen nicht überschritten werden. Liegen die bereinigten Einkünfte (nach Abzug individueller Absetzungsbeträge) über den nachfolgend genannten Beträgen, besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Grünen Passes.

  •  

    Personenkreis Einkommen
    für 1 Personenhaushalt 1.355,00 EUR
    für 2 Personenhaushalt 1.960,00 EUR
    für 3 Personenhaushalt 2.568,00 EUR
    für 4 Personenhaushalt 3.210,00 EUR
    für 5 Personenhaushalt 3.851,00 EUR

    Für jede weitere Person erhöht sich die Einkommensgrenze individuell.

    (Stand: März 2023)

  • Funktion Tel. +49 (0) 80 31 / 365-
    Sachgebietsleitung -15 05

    Sachbearbeitung

    -15 07
    -15 06
    -15 67