Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Beschädigte und Hinterbliebene zur Ergänzung der übrigen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) als besondere Hilfen im Einzelfall.
Die Hilfen werden gewährt, wenn und soweit die Beschädigten infolge der Schädigung und die Hinterbliebenen infolge des Verlustes des Ehegatten, Elternteils oder Kindes nicht in der Lage sind, den anzuerkennenden Bedarf aus eigenem Einkommen und Vermögen zu decken.
Hier können Sie beantragen:
- Krankenhilfe
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Hilfen in besonderen Lebenslagen