Die Bayerische Staatsregierung hat am 8. Mai 2018 den Entwurf des Landespflegegeldgesetzes beschlossen. Die Antragstellung ist seitdem online möglich.
Wer bekommt das Landespflegegeld?
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher
- Hauptwohnsitz in Bayern zum Zeitpunkt der Antragstellung
Wie hoch ist das Landespflegegeld?
Das Landespflegegeld beträgt 1.000 EUR pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Haben Sie weitere Fragen?
Sie können sich per E-Mail oder Tel. +49 (0) 89 / 12 22 21 3 an Bayern Direkt, die Service-Stelle der Bayerischen Staatsregierung wenden. Sie erreichen die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.