Landespflegegeld

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Die Bayerische Staatsregierung hat am 8. Mai 2018 den Entwurf des Landespflegegeldgesetzes beschlossen. Die Antragstellung ist seitdem online möglich.

Wer bekommt das Landespflegegeld?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher
  • Hauptwohnsitz in Bayern zum Zeitpunkt der Antragstellung

Wie hoch ist das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld beträgt 500 EUR pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.

Haben Sie weitere Fragen?

Sie können sich per E-Mail oder Tel. +49 (0) 89 / 12 22 20 an Bayern Direkt, die Service-Stelle der Bayerischen Staatsregierung wenden.