Rentenangelegenheiten

Rente wird nicht automatisch gewährt. Es muss ein Antrag gestellt werden.

Bedingt durch die permanenten Änderungen in der Sozialgesetzgebung ist es für jede einzelne Person von größter Wichtigkeit, seine sozialen Rechte wahrnehmen zu können und darüber richtige, umfassende und unmissverständliche Auskünfte in allen sozialversicherungsrechtlich bedeutsamen Sach- und Rechtsfragen zu erhalten. Diese Auskünfte sind nicht nur für die rentennahen Jahrgänge interessant, sondern sollten von allen Versicherten genutzt werden, die sich informieren möchten.

Das Versicherungsamt der Stadt Rosenheim ist hierbei für alle Bürger/-innen, die in Rosenheim wohnen bzw. arbeiten, der kompetente Ansprechpartner. Sie können bei uns Ihren Renten- oder Kontenklärungsantrag stellen.

Wir bieten Ihnen als besondere Serviceleistung, dass alle für die Antragstellung notwendigen Formblätter komplett von uns ausgefüllt und online an den Rententräger weitergeleitet werden. Auch sind wir Ihnen bei der Beschaffung fehlender Nachweise behilflich. Dies gewährleistet eine zügige Bearbeitung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger.

Wir sind gerne für Sie da! Unsere Leistungen können Sie selbstverständlich kostenlos in Anspruch nehmen.

Auskunft und Beratung erhalten Sie natürlich auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie den Versichertenberater/-innen und Versichertenältesten.

 

  • Zu den folgenden Themen erhalten Sie bei uns Informationen, Auskünfte und Hilfestellung. Zu vielen dieser  Themenbereichen stehen auch ausführliche Informationsbroschüren kostenlos zur Verfügung.

    Abfindung der Witwen- und Witwerrente bei Wiederheirat
    Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn
    Altersrente
    Altersteilzeit / Auswirkungen auf die Rente
    Anrechnungszeiten
    Arbeitsunfall
    Auslandsrenten
    Aussiedler / Fremdrentengesetz

    Beglaubigungen für Rentenzwecke (kostenfrei)
    Beitragserstattung
    Beitragszahlungen
    Beitragszeiten
    Beitragszuschuss zur Krankenversicherung
    Berufsunfähigkeit

    Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten
    Erwerbsminderungsrente
    Erziehungsrente

    Freiwillige Beiträge
    Fremdrentengesetz / Aussiedler

    Geringfügige Beschäftigungen
    Gleitzone

    Halbwaisenrente
    Hinterbliebenenrente
    Hinzuverdienstgrenzen bei Rentenbezug


    Kindererziehungszeiten / Kinderberücksichtigungszeiten
    Klage / Sozialgericht
    Kontenklärung
    Krankenversicherung der Rentner

    Landwirtschaftliche Alterskasse / Rentenanträge
    Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke

    Nachzahlung von Rentenbeiträgen

    Pflegetätigkeit / Zeiten i.d. Rentenversicherung
    Pflichtversicherung für Selbständige

    Reha-Antrag
    Rentenauskunft / Anforderung vom Rententräger
    Rentenantrag
    Rentenberechnung
    Renteninformation
    Rentensplitting

    Scheidung / Versorgungsausgleich
    Selbständige / Pflichtversicherung
    Sozialgericht / Klage
    Sozialversicherungsausweis

    Unfallrente / Zusammentreffen mit gesetzl. Rente
    Unfalleinvernahmen für Rentenversicherung bzw. Berufsgenossenschaft

    Versorgungsausgleich bei Scheidung
    Vertrauensschutzregelungen
    Vollwaisenrente
    Voraussetzungen für Rentenanspruch
    Vorschusszahlung auf Witwen- und Witwerrente

    Waisenrente
    Widerspruch
    Witwenrente / Witwerrente

    Zeugeneinvernahmen für Rentenversicherung bzw. Berufsgenossenschaft
    Zuschuss zum Beitrag zur Krankenversicherung

  • Funktion Tel. +49 (0) 80 31 / 365
    Sachgebietsleitung -15 05
    Sachbearbeitung A-M -15 06
    Sachbearbeitung A-M -15 67
    Sachbearbeitung N-Z -15 07