Rente wird nicht automatisch gewährt. Es muss ein Antrag gestellt werden.
Bedingt durch die permanenten Änderungen in der Sozialgesetzgebung ist es für jede einzelne Person von größter Wichtigkeit, seine sozialen Rechte wahrnehmen zu können und darüber richtige, umfassende und unmissverständliche Auskünfte in allen sozialversicherungsrechtlich bedeutsamen Sach- und Rechtsfragen zu erhalten. Diese Auskünfte sind nicht nur für die rentennahen Jahrgänge interessant, sondern sollten von allen Versicherten genutzt werden, die sich informieren möchten.
Das Versicherungsamt der Stadt Rosenheim ist hierbei für alle Bürger/-innen, die in Rosenheim wohnen bzw. arbeiten, der kompetente Ansprechpartner. Sie können bei uns Ihren Renten- oder Kontenklärungsantrag stellen.
Wir bieten Ihnen als besondere Serviceleistung, dass alle für die Antragstellung notwendigen Formblätter komplett von uns ausgefüllt und online an den Rententräger weitergeleitet werden. Auch sind wir Ihnen bei der Beschaffung fehlender Nachweise behilflich. Dies gewährleistet eine zügige Bearbeitung durch den zuständigen Rentenversicherungsträger.
Wir sind gerne für Sie da! Unsere Leistungen können Sie selbstverständlich kostenlos in Anspruch nehmen.
Auskunft und Beratung erhalten Sie natürlich auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie den Versichertenberater/-innen und Versichertenältesten.