Unterhaltssicherung

Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und deren Angehörige - neue Zuständigkeit

Seit 01. November 2015 liegt die Zuständigkeit für die Bewilligung von USG-Leistungen beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW). Bislang waren dafür über 400 Landes- und Kommunalbehörden zuständig. Es wurden alle Aufgaben der Unterhaltssicherung im BAPersBw am Dienstort Düsseldorf zentralisiert.

Alle Leistungen nach dem neuen USG werden ausschließlich auf Antrag gewährt.