Unterhaltssicherung

Karriere & Beruf

Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und deren Angehörige - neue Zuständigkeit

Seit 01. November 2015 liegt die Zuständigkeit für die Bewilligung von USG-Leistungen beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW). Bislang waren dafür über 400 Landes- und Kommunalbehörden zuständig. Es wurden alle Aufgaben der Unterhaltssicherung im BAPersBw am Dienstort Düsseldorf zentralisiert.

Alle Leistungen nach dem neuen USG werden ausschließlich auf Antrag gewährt.

Aktuelle Mitteilung

Am Kirchweihmontag (19.10.2026) ist die gesamte Stadtverwaltung ganztägig geschlossen.

Möchten Sie diese Meldung in Zukunft nicht mehr sehen?