Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung als Mietzuschuss für den/die Mieter/-in einer Wohnung oder eines Zimmers, bzw. als Lastenzuschuss für den/die Eigentümer/-in eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gezahlt.
Wenn Sie nur geringe Einkünfte haben, kann Ihnen zur Senkung der Unterkunftskosten Wohngeld bewilligt werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Wohnraum sich in einem Alt- oder Neubau befindet und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens sowie von der Höhe der anzuerkennenden Miete, bzw. Belastung ab. Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie beim
Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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