Zuschüsse im Sozialbereich

Die Stadt Rosenheim fördert den sozialen Bereich und unterstützt die Arbeit von Verbänden, Vereinen, Initiativen und Gruppen durch freiwillige Leistungen. Die finanziellen Mittel sollen den Erhalt und die Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur im Stadtgebiet Rosenheim sichern.

Durch Zuschüsse werden Angebote, Projekte und Aktivitäten unterstützt, die erforderlich und geeignet sind, um im Rahmen kommunaler Planungsverantwortung und Daseinsvorsorge liegende Aufgaben zu erfüllen.

Finanzielle Zuwendungen werden gewährt, wenn die Stadt Rosenheim am beabsichtigten Zweck der Förderung ein erhebliches Interesse hat und zudem die Antragstellenden den Zuwendungszweck ohne die Zuschüsse nicht im notwendigen Ausmaß umsetzen können. Zuschüsse im Zuständigkeitsbereich des Sozial-, Wohnungs- und Versicherungsamts werden grundsätzlich nur auf einen begründeten, schriftlichen Antrag hin gewährt.

Zuwendungen werden grundsätzlich nur im Rahmen der im Haushaltsplan veranschlagten Mittel gewährt, wobei die Veranschlagung im Haushaltsplan Dritten gegenüber der Stadt keinen Rechtsanspruch einräumt (Art. 64 Abs. 3 Satz 3 GO).

Im Folgenden finden Sie die Allgemeinen Zuschuss- und Förderrichtlinien der Stadt Rosenheim und einen Zuwendungsantrag.

Hinweis:
Informationen zu Förderungen im Kulturbereich finden Sie hier.

Informationen zu Förderungen im Sportbereich finden Sie hier.