Information für Bestatter, Geistlichkeiten und Trauerredner

Karriere & Beruf

Mit einer Befahrungsgenehmigung dürfen Bestattungsunternehmen, Geistliche, Trauredner und Mitarbeiter von Glaubensgemeinschaften die Zufahrten und Wege der städtischen Friedhöfe im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Bestatter‑ bzw. Seelsorge‑Tätigkeit befahren (z. B. Einstellung von Särgen in das städtische Leichenhaus / Kühlung, Einstellung von Urnen in das städtische Leichenhaus, Mitwirkung bei der Durchführung einer Bestattung).

    • Ansässige Bestattungsunternehmen aus Stadt- und Landkreis Rosenheim
    • Geistliche, Trauredner und Mitarbeiter von Glaubensgemeinschaften im Rahmen ihrer Tätigkeit bei Bestattungen
    • Bestattungsunternehmen (ansässig): Die Befahrungsgenehmigung gilt 365 Tage und berechtigt zur Befahrung rund um die Uhr.
    • Geistliche, Trauredner und Mitarbeiter von Glaubensgemeinschaften: Die Befahrungsgenehmigung gilt ebenfalls 365 Tage, ist jedoch zeitlich beschränkt auf:
      • Mo–Do: 08:00 – 15:30 Uhr
      • Fr: 08:00 – 14:15 Uhr
         
    • Die Genehmigung ist kostenfrei.
    • Nach erfolgreicher Erteilung erhalten Sie einen Berechtigungsschein, der Ihnen zugesandt wird.
    • Der Berechtigungsschein ist gut sichtbar in der Windschutzscheibe anzubringen und während der Befahrung mitzuführen.
    • Einstellungen (z. B. Einstellen von Särgen/Urnen ins Leichenhaus) können durch ansässige Bestatter rund um die Uhr erfolgen (ein Schlüssel für Schließanlage ist bei der Friedhofsverwaltung gegen eine Gebühr erhältlich). Für Geistliche, Trauredner und Mitarbeiter von Glaubensgemeinschaften gelten die oben genannten Zeitbeschränkungen.
    • Vorfahrten im Sinne der Leichenordnung der Stadt Rosenheim sind nur während der Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung möglich.
    • Die Befahrung darf ausschließlich im Zusammenhang mit der Durchführung einer Bestattung erfolgen.
    • Auswärtige Bestattungsunternehmen können keine dauerhafte Befahrungsgenehmigung beantragen. Zur Einfahrt können sie während der Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung eine Schrankenöffnung telefonisch anfordern: 08031 / 365 1695.
  • Der Antrag ist über das entsprechende Onlineformular zu stellen.

    Die Bearbeitung kann bis zu 7 Tage dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung.

    • Für Geistliche, Trauredner und Mitarbeiter von Glaubensgemeinschaften: Upload einer Bestätigung des Pfarramts / der Glaubensgemeinschaft als Nachweis.
    • Für ansässige Bestattungsunternehmen: Angaben im Onlineformular (Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner, Fahrzeugdaten, Zweck der Befahrung). Falls weitere Unterlagen erforderlich sind, informiert die Friedhofsverwaltung Sie nach Eingang des Antrags.
    • Entstandene Schäden sind umgehend der Friedhofsverwaltung zu melden.
    • Der Verursacher haftet für entstandene Schäden.
    • Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge: 10 km/h
    • Bitte Rücksicht auf Fußgänger, Trauernde und Grabgestaltungen nehmen.