Information für Gewerbetreibende

Karriere & Beruf

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Berechtigung zum Befahren der städtischen Friedhöfe in Rosenheim. Bitte beantragen Sie die Berechtigung rechtzeitig, mindestens sieben Tage vor dem geplanten Einsatz.

  • Berechtigt sind gewerbliche Betriebe, die auf den Friedhöfen tätig sind, zum Beispiel:

    • Steinmetz- und Bildhauerbetriebe
    • Betriebe für Restauration und Schrifthauerei
    • Friedhofsgärtnereien und Floristikbetriebe
    • vergleichbare Dienstleister
  • Die Berechtigung gilt pro Fahrzeug und für 365 Tage.

    • Nach Ablauf ist eine erneute Beantragung erforderlich.
    • Erlaubt ist das Befahren mit Kraftfahrzeugen bis 7,5 t Gesamtgewicht
  • Der Antrag über die Berechtigung ist über das entsprechende Onlineformular zu stellen.

    Die Berechtigung ist schriftlich oder elektronisch zu beantragen.

    • Bitte mindestens sieben Tage vor dem geplanten Einsatz beantragen.
    • Die fällige Gebühr ist im Antragverfahren per E-Payment zu entrichten.
    • Nach Erteilung erhalten Sie einen Berechtigungsschein, der Ihnen zugesandt wird. Dieser ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.

    Gebühren

    • Fahrzeuge bis 7,5 t: 35 EUR pro Fahrzeug und Jahr.
    • Fahrzeuge über 7,5 t: 20 EUR pro Tagesgenehmigung.
      Hinweis: Fahrzeuge über 7,5 t werden nur in begründeten Ausnahmefällen und tageweise genehmigt; die Tagesgenehmigung ist bei Antragstellung zu beachten.
  • Gilt für die städtischen Friedhöfe Rosenheim am Kapuzinerkloster, Aising und Fürstätt.

    • Eine Schrankenanlage mit Kennzeichenerkennung befindet sich nur am städtischen Friedhof Rosenheim am Kapuzinerkloster (Einfahrt Kapuzinerweg).
    • Im Genehmigungsverfahren wird das Kfz-Kennzeichen erfasst; die Schranke öffnet automatisch per Erkennung zu den erlaubten Arbeitszeiten.
    • Die erlaubten Arbeitszeiten für Gewerbetreibende regelt die jeweils gültige Fassung der Friedhofssatzung.
  • Sämtlicher Müll, einschließlich abgeräumtem Grabschmuck, Blumen und Gestecken, ist durch den jeweiligen Gewerbetreibenden ordnungsgemäß zu entsorgen.

    • Das Abstellen oder Entsorgen von Abfällen auf den Friedhöfen der Stadt Rosenheim ist nicht zulässig.
    • Bei Fragen zur ordnungsgemäßen Entsorgung wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung oder informieren Sie sich in der jeweils gültigen Fassung der Abfallwirtschaftsatzung.
    • Werden nur in begründeten Ausnahmefällen und tageweise genehmigt.
    • Es ist möglich, einen 7-Tage-Slot zu buchen; innerhalb dieses Zeitraums darf das Gelände einmal mit dem Fahrzeug befahren werden.
    • Entstandene Schäden sind umgehend der Friedhofsverwaltung zu melden.
    • Der Verursacher haftet für entstandene Schäden.
    • Bei Antragstellung und Betrieb der Zugangskontrolle werden personenbezogene Daten (z. B. Kfz-Kennzeichen, Firmen- und Kontaktdaten) erfasst und verarbeitet - insbesondere zur Antragsbearbeitung und zur automatischen Öffnung der Schranke.
    • Die Datenverarbeitung erfolgt zur Durchführung der Verwaltungsaufgabe und im Einklang mit der DSGVO sowie einschlägigen Landes/kommunalen Regelungen.
    • Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.
    • Für nähere Auskünfte zur Rechtsgrundlage, Speicherfristen und Ihren Rechten (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch) wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung der Stadt Rosenheim oder an die/den zuständige/-n Datenschutzbeauftragte/-n.