Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Berechtigung zum Befahren der städtischen Friedhöfe in Rosenheim. Bitte beantragen Sie die Berechtigung rechtzeitig, mindestens sieben Tage vor dem geplanten Einsatz.
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Berechtigt sind gewerbliche Betriebe, die auf den Friedhöfen tätig sind, zum Beispiel:
- Steinmetz- und Bildhauerbetriebe
- Betriebe für Restauration und Schrifthauerei
- Friedhofsgärtnereien und Floristikbetriebe
- vergleichbare Dienstleister
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Die Berechtigung gilt pro Fahrzeug und für 365 Tage.
- Nach Ablauf ist eine erneute Beantragung erforderlich.
- Erlaubt ist das Befahren mit Kraftfahrzeugen bis 7,5 t Gesamtgewicht
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Der Antrag über die Berechtigung ist über das entsprechende Onlineformular zu stellen.
Die Berechtigung ist schriftlich oder elektronisch zu beantragen.- Bitte mindestens sieben Tage vor dem geplanten Einsatz beantragen.
- Die fällige Gebühr ist im Antragverfahren per E-Payment zu entrichten.
- Nach Erteilung erhalten Sie einen Berechtigungsschein, der Ihnen zugesandt wird. Dieser ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen.
Gebühren
- Fahrzeuge bis 7,5 t: 35 EUR pro Fahrzeug und Jahr.
- Fahrzeuge über 7,5 t: 20 EUR pro Tagesgenehmigung.
Hinweis: Fahrzeuge über 7,5 t werden nur in begründeten Ausnahmefällen und tageweise genehmigt; die Tagesgenehmigung ist bei Antragstellung zu beachten.
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Gilt für die städtischen Friedhöfe Rosenheim am Kapuzinerkloster, Aising und Fürstätt.
- Eine Schrankenanlage mit Kennzeichenerkennung befindet sich nur am städtischen Friedhof Rosenheim am Kapuzinerkloster (Einfahrt Kapuzinerweg).
- Im Genehmigungsverfahren wird das Kfz-Kennzeichen erfasst; die Schranke öffnet automatisch per Erkennung zu den erlaubten Arbeitszeiten.
- Die erlaubten Arbeitszeiten für Gewerbetreibende regelt die jeweils gültige Fassung der Friedhofssatzung.
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Sämtlicher Müll, einschließlich abgeräumtem Grabschmuck, Blumen und Gestecken, ist durch den jeweiligen Gewerbetreibenden ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Das Abstellen oder Entsorgen von Abfällen auf den Friedhöfen der Stadt Rosenheim ist nicht zulässig.
- Bei Fragen zur ordnungsgemäßen Entsorgung wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung oder informieren Sie sich in der jeweils gültigen Fassung der Abfallwirtschaftsatzung.
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- Werden nur in begründeten Ausnahmefällen und tageweise genehmigt.
- Es ist möglich, einen 7-Tage-Slot zu buchen; innerhalb dieses Zeitraums darf das Gelände einmal mit dem Fahrzeug befahren werden.
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- Entstandene Schäden sind umgehend der Friedhofsverwaltung zu melden.
- Der Verursacher haftet für entstandene Schäden.
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Die Lagepläne der Friedhöfe stehen nachfolgend als Download zur Verfügung:
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- Bei Antragstellung und Betrieb der Zugangskontrolle werden personenbezogene Daten (z. B. Kfz-Kennzeichen, Firmen- und Kontaktdaten) erfasst und verarbeitet - insbesondere zur Antragsbearbeitung und zur automatischen Öffnung der Schranke.
- Die Datenverarbeitung erfolgt zur Durchführung der Verwaltungsaufgabe und im Einklang mit der DSGVO sowie einschlägigen Landes/kommunalen Regelungen.
- Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.
- Für nähere Auskünfte zur Rechtsgrundlage, Speicherfristen und Ihren Rechten (z. B. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch) wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung der Stadt Rosenheim oder an die/den zuständige/-n Datenschutzbeauftragte/-n.