Grundsätzlich ist das Befahren der städtischen Friedhöfe mit privaten Kraftfahrzeugen (PKW o. ä.) verboten. Ausnahmen können in begründeten Einzelfällen erteilt werden (z. B. privat veranlasste Grabauflösung oder Aussteigenlassen einer mobilitätseingeschränkten Person bei einer Trauerfeier). Bitte stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig - mindestens sieben Tage vor dem geplanten Termin. In dringenden Fällen rufen Sie bitte vorab an.