Erlass

Karriere & Beruf

Bitte stellen Sie Ihren Erlassantrag schriftlich bei der

Stadt Rosenheim
Sachgebiet Steuern
Königstr. 24
83026 Rosenheim.

Alternativ reichen Sie Ihren Erlassantrag per Fax unter +49 8031 365-20 08 oder formlos per E-Mail ein.

Notwendige Angaben:

  • Kassenzeichen bei der Stadt Rosenheim
  • Name des/der Steuer-/Gebührenpflichtigen
  • Begründung des Erlassantrags, ggfls. mit entsprechenden Nachweisen
  • Betroffene Forderung(en), die erlassen werden soll(en)
  • Für Rückfragen: Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer (mit Erreichbarkeitszeiten)