Widerspruch

Karriere & Beruf

Zur Einlegung Ihres Widerspruchs beachten Sie bitte das zwingende Schriftformerfordernis (eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur).

Bitte reichen Sie Ihren Widerspruch fristgerecht schriftlich (eigenhändig unterschrieben) ein bei der

Stadt Rosenheim
Sachgebiet Steuern
Königstr. 24
83026 Rosenheim.


Alternativ (schriftformersetzend) reichen Sie Ihren Widerspruch fristgerecht mit der qualifizierten elektronischen Signatur per E-Mail ein. (Zur qualifizierten elektronischen Signatur siehe bitte die Hinweise.

Notwendige Angaben:

  • Kassenzeichen bei der Stadt Rosenheim
  • Name des/der Steuerpflichtigen
  • Begründung des Widerspruchs
  • Datum betroffener Bescheid

Bitte beachten Sie:
Einwendungen gegen den Verspätungszuschlag oder die Höhe des Gewerbesteuermessbetrages richten Sie bitte ausschließlich an Ihr zuständiges Finanzamt.
Die Stadt Rosenheim ist gem. §§ 184 Abs. 1 S.4, 182 Abs. 1 S.1 Abgabenordung (AO) an den Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes gebunden, in dem Höhe des Gewerbesteuermessbetrags und ein evtl. Verspätungszuschlag festgesetzt werden.
Sofern das Finanzamt Ihrem Antrag/Rechtsbehelf entspricht und einen geänderten Gewerbesteuermessbescheid erlässt, ergeht daraufhin ein Gewerbesteuerbescheid der Stadt Rosenheim an Sie, der diese Änderung umsetzt.