Stundung

Karriere & Beruf

Bitte stellen Sie Ihren Stundungsantrag schriftlich bei der

Stadt Rosenheim
Sachgebiet Steuern
Königstr. 24
83026 Rosenheim
.

Alternativ reichen Sie Ihren Stundungsantrag per Fax unter +49 8031 365-20 08 oder formlos per E-Mail ein.

Notwendige Angaben:

  • Kassenzeichen bei der Stadt Rosenheim
  • Name der/des Steuer-/Gebührenpflichtigen
  • Ausführliche Begründung der Stundungsnotwendigkeit unter Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (Einnahmen/Ausgaben, bei Firmen: BWA min. der letzten 12 Monate) mit entsprechenden Nachweisen  
  • Betroffene Forderung(en), die gestundet werden soll(en)
  • Vorgeschlagene Stundungsraten mit jeweiliger Ratenhöhe und jeweiligem Ratenzahlungstermin
  • Für Rückfragen: Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer (mit Erreichbarkeitszeiten)