Bitte stellen Sie Ihren Stundungsantrag schriftlich bei der
Stadt Rosenheim
Sachgebiet Steuern
Königstr. 24
83026 Rosenheim.
Alternativ reichen Sie Ihren Stundungsantrag per Fax unter +49 8031 365-20 08 oder formlos per E-Mail ein.
Notwendige Angaben:
- Kassenzeichen bei der Stadt Rosenheim
- Name der/des Steuer-/Gebührenpflichtigen
- Ausführliche Begründung der Stundungsnotwendigkeit unter Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse (Einnahmen/Ausgaben, bei Firmen: BWA min. der letzten 12 Monate) mit entsprechenden Nachweisen
- Betroffene Forderung(en), die gestundet werden soll(en)
- Vorgeschlagene Stundungsraten mit jeweiliger Ratenhöhe und jeweiligem Ratenzahlungstermin
- Für Rückfragen: Ihre E-Mail-Adresse oder Telefonnummer (mit Erreichbarkeitszeiten)