Zur Einlegung Ihres Widerspruchs beachten Sie bitte das zwingende Schriftformerfordernis (eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur).
Bitte reichen Sie Ihren Widerspruch fristgerecht schriftlich (eigenhändig unterschrieben) ein bei der
Stadt Rosenheim
Sachgebiet Steuern
Königstraße 24
83026 Rosenheim.
Alternativ (schriftformersetzend) reichen Sie Ihren Widerspruch fristgerecht mit der qualifizierten elektronischer Signatur per E-Mail ein. (Zur elektronischen Signatur siehe bitte die Hinweise.)
Notwendige Angaben:
- Kassenzeichen bei der Stadt Rosenheim
- Name des/der Hundehalter(s)
- Begründung des Widerspruchs
- Datum des betroffenen Bescheids