Widerspruch

Karriere & Beruf

Zur Einlegung Ihres Widerspruchs beachten Sie bitte das zwingende Schriftformerfordernis (eigenhändige Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur).

Bitte reichen Sie Ihren Widerspruch fristgemäß schriftlich bei der

Stadt Rosenheim
Sachgebiet Steuern
Königstraße 24
83022 Rosenheim.

Alternativ (schriftformersetzend) reichen Sie Ihren Widerspruch fristgerecht mit der qualifizierten elektronischer Signatur per E-Mail ein. (Zur elektronischen Signatur siehe bitte die Hinweise.)

Notwendige Angaben:

  • Kassenzeichen bei der Stadt Rosenheim
  • Name des/der Gebührenpflichtigen
  • Begründung des Widerspruchs
  • Datum des Betroffenen Bescheids

 

Aktuelle Mitteilung

Am Kirchweihmontag (19.10.2026) ist die gesamte Stadtverwaltung ganztägig geschlossen.

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