Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden und Hundeschulen

Hundeschulen und Hundetrainer

Es besteht eine Pflicht zur Erlaubnis für alle, die gewerbsmäßig Hunde für Dritte ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten. Dies betrifft Hundeschulen und Tätigkeiten wie zum Beispiel das Anbieten von Verhaltenstherapie bei Hunden oder Ausbildung von Jagd-, Blinden- oder Wachhunden für andere.

Wer für eine Tätigkeit einen Antrag stellt, muss eine für den Tierschutz verantwortliche Person benennen. Diese kann, muss aber nicht mit dem Antragstellenden identisch sein. Die verantwortliche Person trägt die Verantwortung für die Tiere und muss daher während der Tätigkeit örtlich und zeitlich weitgehend anwesend sein.

Die verantwortliche Person muss die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen. Hierfür sind Unterlagen vorzulegen, mit denen eine entsprechende berufliche Ausbildung oder ein beruflicher oder sonstiger langjähriger Umgang mit Hunden belegt werden kann. Zudem prüft das städtische Veterinäramt die Sachkunde in einem Fachgespräch.

Als Nachweis über den beruflichen Umgang gilt zum Beispiel die langjährige Arbeit in einer Einrichtung mit Hundeausbildung, als Diensthundeführer oder Hundeausbilder bei Polizei, Bundeswehr oder Zoll.

Für den Nachweis über einen sonstigen Umgang kommt zum Beispiel die langjährige, erfolgreiche Tätigkeit in Frage. Dazu benötigen Sie Nachweise von Prüfungen mit eigenen Hunden, wie etwa Begleithundeprüfungen, Jagdhundeprüfungen, Rettungshundeprüfungen, Sporthundeprüfungen, schriftliche Nachweise durch qualifizierte Dritte.

Das Fachgespräch im Veterinäramt besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung:

  • Zunächst wird mit einem Fachfragentest am PC (D.O.Q.-Test PRO) geprüft, ob die erforderlichen theoretischen Kenntnisse vorhanden sind. Das Bestehen dieses Single-Choice-Testes ist Voraussetzung für die Teilnahme am mündlichen und am praktischen Prüfungsteil. Aus organisatorischen Gründen finden der Online-Test und die beiden anderen Teile (mündlich, praktisch) nicht am gleichen Tag statt. Zum Bestehen des Online-Tests müssen Sie mehr als 75 Prozent aller Fragen richtig beantworten.
  • Danach werden einzelne Fachthemen in einem mündlichen Fachgespräch vertieft erörtert. Neben einem Amtstierarzt des städtischen Veterinäramtes nimmt hier auch ein externer Sachverständiger teil.
  • Abschließend werden in einer praktischen Prüfung die praktischen Fähigkeiten beurteilt. Dazu brauchen Sie Hund-Halter-Gespanne, die Sie selbst mitbringen müssen, und für die Sie die Haftung übernehmen. Das mündliche Fachgespräch und die praktische Prüfung werden zusammen etwa zwei Stunden dauern.