Wenn Sie im Besitz eines besonders geschützten Wirbeltieres sind, müssen Sie dieses unverzüglich nach Beginn der Haltung bei der unteren Naturschutzbehörde melden.
Zu der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen "Bestandsanzeige von Wirbeltieren der besonders geschützten Arten" müssen Original-Dokumente für den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft eingereicht werden (z. B. EG- oder CITES-Bescheinigungen, Quittungen, Rechnungen, Verträge).
Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).