Jagdwesen

Wir weisen auf die im Wildtierportal veröffentlichten Hinweise hin. Diese werden ständig aktualisiert.

Jagdschein

Voraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit
  • bestandene deutsche Jägerprüfung
  • Jagdhaftpflichtversicherung

Bitte mitbringen:

  • Jagdschein (soweit bereits vorhanden)
  • bei Erstantrag das Prüfungszeugnis
  • Passfoto
  • Personalausweis/Reisepass
  • Bestätigung für Jagdhaftpflichtversicherung
  • ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular für den Jagdschein

Bei der Ersterteilung des Jagdscheines muss der Antragsteller persönlich vorsprechen.

  • Den Jagdschein erteilt bei Vorliegen der Voraussetzungen die für den Hauptwohnsitz zuständige Behörde; für Bewohner/-innen des Stadtgebietes Rosenheim ist dies die Stadtverwaltung Rosenheim, Amt für Sicherheit und Ordnung.

    Der Jagdschein berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet und zum Erwerb von Jagdlangwaffen. Neben dem Jagdschein ist für die Ausübung der Jagd noch die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig. Ausländische Jagdscheine berechtigen weder zur Jagdausübung im Bundesgebiet noch zum Waffenerwerb.

    Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit wird vor der Erteilung des Jagdscheines durch die für die Erteilung des Jagdscheins zuständige Behörde geprüft. Die Jagdhaftpflichtversicherung wird im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang von allen großen Versicherungsgesellschaften angeboten und muss bei Beantragung des Jagdscheines vom Antragsteller nachgewiesen werden. Sie muss für die Gültigkeitsdauer des Jagdscheins vom Versicherer bestätigt werden.