Bodenschutz

Die bodenschutzrechtlichen Vorschriften verfolgen den Zweck, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.

Die Stadt Rosenheim ist als untere Bodenschutzbehörde zuständig für die Durchführung bodenschutzrechtlicher Verfahren und die Überwachung der diesbezüglichen Vorschriften, soweit nicht ausnahmsweise andere Behörden zuständig sind.

Auskunft aus dem Altlastenkataster

Bei der Stadt Rosenheim können Auskünfte aus dem Altlastenkataster für einzelne Grundstücke beantragt werden. Falls Sie nicht Grundstückseigentümer/-in sind benötigen Sie zusätzlich eine Vollmacht. Beides finden Sie unter "Formulare".

Die Auskunft ist kostenpflichtig. Als Gebühr werden in der Regel 100 EUR festgesetzt (dies ist einzelfallabhängig).

  • Hinweise zum Datenschutz bei bodenschutzrechtlichen Verfahren finden Sie hier.