Meldebescheinigung

Im Bürgeramt können verschiedene Arten von amtlichen Bescheinigungen beantragt werden. Amtliche Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Datenbestand des jeweiligen Melderegisters der Einwohner. Voraussetzung für die Ausstellung ist jedoch, dass die antragstellende Person in Rosenheim gemeldet oder früher gemeldet gewesen ist. Sie dient also nicht der Neuanmeldung einer Wohnung. Weitere Informationen zur An- oder Ummeldung einer Wohnung finden Sie hier.

Die Bescheinigung wird bei Vorsprache im Bürgeramt sofort ausgestellt. Bei schriftlichen Anträgen beträgt die Bearbeitungszeit etwa eine Woche.

    • Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten: Familienname, Vornamen, frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat) sowie derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
       
    • In einer erweiterten Meldebescheinigung können auf Antrag zusätzlich weitere Daten aufgenommen werden: Gesetzliche/r Vertreter/-in, Ehegatte/-gattin, Lebenspartner/-in und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vorname, Geschlecht, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, Religion, Personalausweis/Passdaten, Einzugsdatum, Auszugsdatum, frühere Anschriften. Eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt man insbesonders für eine Anmeldung zur Eheschließung für das Standesamt. Aber auch bei Passangelegenheiten von ausländischen Personen bei Konsularischen Vertretungen muss eine erweiterte Meldebescheinigung vorgelegt werden.
       
    • Lebensbescheinigung (persönliche Vorsprache erforderlich): Eine Lebensbescheinigung dient zur Vorlage bei den Rentenversicherungsträgern, Versicherungsgesellschaften oder Betriebsrentenkassen in In-und Ausland als Nachweis, dass die versicherte Person noch am Leben ist. Um dies bescheinigen zu können, ist eine persönliche Vorsprache der versicherten Person im Bürgeramt zwingend erforderlich. Im Regelfall erhält die versicherte Person bereits von der anfordernden Stelle einen Vordruck, der von der Meldebehörde entsprechend bestätigt wird.
    • persönlich (unter Vorlage des Ausweisdokuments)
    • schriftlich (nicht bei Lebensbescheinigung möglich)
    • durch eine bevollmächtigte Person (nicht bei Lebensbescheinigung möglich)

    Wichtiger Hinweis:

    Ein schriftlicher Antrag muss die persönlichen Daten der antragstellenden Person mit Benennung der gewünschten Bescheinigung (einfach oder erweitert) enthalten. Eine Fotokopie des Ausweisdokuments ist ebenfalls erforderlich.
    Eine bevollmächtigte Person hat das Vollmachtsschreiben sowie eine Fotokopie des Ausweisdokuments der antragstellenden Person vorzulegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.

    • Einfache Meldebescheinigung: 5,00 Euro
    • Erweiterte Meldebescheinigung: 5,00 Euro
    • Meldebescheinigung/Lebensbescheinigung für Rentenzwecke und Betriebsrenten (Vordruck oder Anforderung des Rentenversicherungsträgers als Nachweis ist vorzulegen): gebührenfrei

     

    Die Verwaltungsgebühr für schriftliche Anträge wird ausschließlich gegen Vorkasse erhoben.
    Die Gebühr kann wie folgt bezahlt werden:

    • Bei schriftlichen Anträgen:
      Vorabüberweisung (Kopie des Überweisungsbeleges ist der Anfrage unbedingt beizufügen -  ohne Zahlungsnachweis können eingehende Anträge nicht bearbeitet werden)

               Bankverbindung:
               Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
               IBAN: DE21 7115 0000 0000 0001 17
               BIC: BYLADEM1ROS
               Verwendungszweck: 1.0.1110.1002 und Name des Betroffenen

    • Bei persönlicher Vorsprache oder Vorsprache eines Bevollmächtigten:
      Barzahlung oder mit Maestro-Card, Mastercard, Visa Card, VPAY, Master Debit Card und Visa Debit Card.