Im Bürgeramt können verschiedene Arten von amtlichen Bescheinigungen beantragt werden. Amtliche Meldebescheinigungen sind Auszüge aus dem Datenbestand des jeweiligen Melderegisters der Einwohner. Voraussetzung für die Ausstellung ist jedoch, dass die antragstellende Person in Rosenheim gemeldet oder früher gemeldet gewesen ist. Sie dient also nicht der Neuanmeldung einer Wohnung. Weitere Informationen zur An- oder Ummeldung einer Wohnung finden Sie hier.
Die Bescheinigung wird bei Vorsprache im Bürgeramt sofort ausgestellt. Bei schriftlichen Anträgen beträgt die Bearbeitungszeit etwa eine Woche.