Melderegisterauskunft

Die Meldebehörde darf auf Antrag nachstehend kostenpflichtige Arten von Auskünften aus dem Melderegister an Privatpersonen oder sonstige nicht öffentliche Stellen erteilen.
Eine Auskunft aus dem Melderegister ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn im Datensatz zur angefragten Person eine Auskunftssperre vermerkt ist. Auskünfte im Zusammenhang mit Ahnen- und Familienforschungen sowie Erbenermittlungen aus archivierten Meldekarteien werden ausschließlich vom Stadtarchiv erteilt.

 

  • Einfache Melderegisterauskunft

    Eine einfache Melderegisterauskunft ist nur möglich, wenn

    • die gesuchte Person eindeutig und zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann. Um dies zu gewährleisten, müssen bei Beantragung mindestens drei Suchmerkmale angegeben sein (Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder letzte bekannte Wohnadresse in Rosenheim).
    • der Verwendungszweck der angefragten Daten angegeben ist.
    • eine Erklärung abgegeben wird, dass die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese genau anzugeben. Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft gewerblich zu verwenden, ohne dass dieser Zweck bei der Anfrage angegeben wurde.

    Schriftliche Auskunftsersuchen, die keine diesbezüglichen Erklärungen enthalten, müssen unbearbeitet zurückgesandt werden. 
    Eine einfache Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten: Familienname, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

     

    Erweiterte Melderegisterauskunft

    Bei einem berechtigten oder rechtlichen Interesse können zusätzlich zu den Angaben der einfachen Melderegisterauskunft noch weitere nachstehende Daten gemäß § 45 Abs. 1 BMG erteilt werden über:
    Tag und Ort der Geburt sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, frühere Namen, Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht), derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

    Über weitere als die vorgenannten abschließend aufgeführten Daten dürfen rechtlich keine Auskünfte erteilt werden.

    Bitte unbedingt beachten:
    Bei Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft muss das berechtigte oder rechtliche Interesse in Bezug auf die jeweils benötigten Daten glaubhaft dargelegt und mittels entsprechender Unterlagen (z.B. Mahnbescheid, Schuldtitel etc.) nachgewiesen werden.
    Eine "pauschale" Auskunft über sämtliche erweiterte Daten ist somit nicht zulässig.

    • persönlich
    • schriftlich
    • online

    Online-Beantragung für einfache Melderegisterauskünfte bayernweit.

  • Gebühren:

    • Einfache Melderegisterauskunft schriftlich: 10,- Euro
    • Einfache Melderegisterauskunft online: Gebühr                  
    • Erweiterte Melderegisterauskunft (nur schriftlich möglich) und Auskünftte außerhalb des Melderegisters (Archiv): 13,-Euro

    Zahlungswege:

    Bei schriftlichen Auskunftsersuchen wird die Gebührenerhebung ausschließlich gegen Vorkasse erhoben. Bezahlmöglichkeit:

    • Vorabüberweisung (Kopie des Überweisungsbeleges mit Angabe des Verwendungszwecks: 1.0.1110.1002 und Name des Betroffenen ist der Anfrage unbedingt beizufügen)
    • Andere Bezahlmöglichkeiten zur Gebührenbegleichung bei schriftlichen Auskünften sind nicht möglich ! Eine Bearbeitung der Anfrage erfolgt erst nach Feststellung des Gebühreneingangs.

    Bei persönlicher Vorsprache:

    Gebührenbegleichung in Barzahlung oder mit Maestro-Card, Mastercard, Visa Card, VPAY, Master Debit Card und Visa Debit Card.

    Weiterer Hinweis:

    Da es sich um eine Bearbeitungsgebühr handelt, ist die Gebühr auch dann zu entrichten, wenn die gesuchte Person nicht ermittelt werden kann oder die von uns mitgeteilte Anschrift bereits bekannt ist.

    Bankverbindung:

    • Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
    • IBAN: DE21 7115 0000 0000 0001 17 
    • BIC: BYLADEM1ROS 
    • Verwendungszweck 1.0.1110.100