Das Bundesmeldegesetz räumt Ihnen die Möglichkeit ein, gegenüber der Meldebehörde der Stadt Rosenheim der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten aus dem Melderegister an bestimmte Stellen bzw. in bestimmten Fällen ohne Angabe besonderer Gründe oder Nachweise zu widersprechen. Hierzu kann im Melderegister ein Sperrvermerk im Datensatz zu Ihrer Person für folgende Übermittlungssperren eingetragen werden:
- Parteien und Wählergruppen sowie andere Träger von Wahlvorschlägen
Gruppenauskünfte im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder komunaler Ebene.
- Für den Fall eines Altersjubiläums (z. B. 75. Geburtstag) darf eine Mitteilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben werden.
- Für den Fall eines Ehejubiläums (z. B. goldene Hochzeit) darf eine Mitteilung über dieses Jubiläum nicht weitergegeben werden.
Bei Ehejubiläen ist die Unterschrift beider Ehegatten erforderlich!
- Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige (Ehegatten, eingetragener Lebenspartner,
minderjährige Kinder oder die Eltern von minderjährigen Kindern), soweit diese nicht meiner Religionsgesellschaft angehören.
- Adressbuchverlage
Auskünfte zu Einwohnern, die das 18.Lebensjahr vollendet haben.
- Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Datenübermittlung zum 31.März jeden Jahres bezüglich Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauf folgenden Jahr volljährig werden für Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über den freiwilligen Wehrdienst.
Antragstellung:
- persönlich
- schriftlich
- per Online-Antrag
Bitte beachten Sie:
● Der Widerspruch ist unbefristet und gilt bis auf Widerruf.
● Die Beantragung einer Übermittlungssperre ist gebührenfrei.
● Soll die Übermittlungssperre für weitere Personen gelten (z. B. Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, minderjährige Kinder) so ist für jede Person ein eigener Antrag zu stellen.
● Bei minderjährigen Kindern ist der Antrag von den Erziehungsberechtigten zu stellen.
Die Erklärung des Widerspruchs wirkt nur gegenüber der Meldebehörde der Stadt Rosenheim. Soweit Sie in einer weiteren Wohnung im Inland gemeldet sind und auch dort eine Übermittlungs-sperre wünschen, müssen Sie bei der dortigen Meldebehörde ebenfalls der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen.