Restmüll

Was ist Restmüll?

Restmüll ist der Abfall, der bei einer sorgfältigen Abfalltrennung und Nutzung aller bereitgestellter getrennter Erfassungs- und Sammelsysteme (z.B. Wertstoffinsel, Wertstoffhof oder Windelsack) zur Beseitigung noch anfällt und nicht verwertbar ist. Zudem darf der Restmüll keine Problemabfälle enthalten.
Der gesamte Restmüll aus der Stadt Rosenheim wird im Heizkraftwerk Rosenheim thermisch behandelt und für die Gewinnung von Strom und für die Fernwärme genutzt.

  • Die Restmülltonne ist in der Regel eine schwarze Tonne. Die Behälter für
    1 100 l sind grün.

  • In die Restmülltonne gehört zum Beispiel:

    • Staubsaugerbeutel
    • Beschmutztes Papier
    • Beschichtetes Papier
    • Hygieneartikel wie Zahnbürste oder Toilettenbürste
    • Benutzte Papiertaschentücher
    • Fotos
    • Pflaster
    • Verbandsmaterial
    • Katzen- und Kleintierstreu
    • Zigarettenkippen
    • Kehricht
    • Kerzenreste
    • Kalte Asche
    • Porzellan
    • Spüllappen
    • Spielsachen
    • Zerbrochene Trinkgläser
    • Einwegstifte
  • Sie können bei uns Tonnen mit 40 l, 60 l, 80 l, 120 l, 240 l und 1100 l erhalten.

  • Ihre Mülltonne erhalten Sie beim Magazin des Baubetriebshofes in der Möslstraße 27 in 83024 Rosenheim.
    Sie müssen die Tonne selbst abholen. Die Tonne wird nicht geliefert.
    Die Öffnungszeiten des Baubetriebshofes sind:
    Montag bis Donnerstag: 7:00 - 12:00 Uhr und 12:30 – 16:00 Uhr
    Freitag: 7:00 – 12:00 Uhr

  • Sie benötigen für die Abholung der Mülltonne:

    • als Hauseigentümer oder Hauseigentümerin Ihren Personalausweis,
    • als Mieter oder Mieterin eine Vollmacht des Hauseigentümers oder der Hauseigentümerin.
  • Ihre Restmülltone ist zu klein, zu groß oder defekt oder Sie ziehen um? Falls Sie Ihre Tonne beim Baubetriebshof zurückgeben wollen oder umtauschen wollen, müssen Sie Ihre alte Tonne vorher säubern. Dann bringen Sie die alte Tonne zum Magazin des Baubetriebshofes in der Möslstraße 27 in 83024 Rosenheim. Bei verschmutzten Tonnen müssen Sie 5 € zahlen.

  • Wann die Müllabfuhr die Restmülltonnen entleert, entnehmen Sie bitte dem pdf zu den Entleerungszeiten.
    Bis zur Einführung der Biotonne wird die Restmülltonne wöchentlich entleert.

  • Es muss mindestens eine Restmülltonne mit 40 l gewählt werden.
    Zudem muss jeder die Tonnengröße so wählen, dass der Abfall zwischen zwei Leerungen darin entsorgt werden kann. Falls Ihre Tonne überfüllt ist, wird Ihre Tonne nicht geleert.
    Sollte Ihre Tonne regelmäßig überfüllt sein, müssen Sie auf eine größere Tonne umsteigen.
    Regelmäßig sollen für Restabfall 20 l Behältervolumen je Person und Woche zur Verfügung stehen. Kinder zählen wie Erwachsene.
    In Ausnahmefällen kann die Stadt auf schriftlichen Antrag ein geringeres Behältervolumen zulassen.

    Personenzahl

    Tonnengröße

    1 - 2

    40 l

    3

    60 l

    4

    80 l

    5 – 6

    120 l

    7 – 12

    240 l

    13 – 55

    1100 l

  • Die Größe der Restmülltonne richtet sich:

    • nach der Anzahl der Beschäftigten
    • bei Abfällen aus dem Beherbergungsgewerbe nach Anzahl der Gästezimmer.

    Es müssen:

    • pro Beschäftigen und Woche mindestens 2,5 l Behältervolumen
    • für Abfälle aus dem Beherbergungsgewerbe je Gästezimmer und Woche mindestens 2,5 l Behältervolumen

    gewählt werden.

    In Ausnahmefällen kann die Stadt auf schriftlichen Antrag ein geringeres Behältervolumen zulassen.
    Das Mindestbehältervolumen ist auf 40 Liter festgesetzt.

    Personenzahl (Beschäftigte) oder Gästezimmer

    Tonnengröße

    1 – 16

    40 l

    17 – 24

    60 l

    25 – 32

    80 l

    33 – 48

    120 l

    49 – 96

    240 l

    97 – 440  

    1100 l

  • Restmüllbehältnis in Liter Preis ohne Service in EUR Preis mit Service* in der Innenstadt in EUR
    40 84,84 164,28
    60 127,32 206,64
    80 169,68 249,12
    120 254,64 333,96
    240 509,16 588,60
    1100 2.413.08 2.413,08
    1100 (im Gebiet der früheren Gemeinen Aising und Pang) 2.333,76 -

    *Der Preis mit Service gilt für den Innenstadtbereich. Die Abfallbehälter werden hier von den Mitarbeitern der Müllabfuhr des Baubetriebshofes von dem privaten Standplatz zu dem Müllfahrzeug gebracht und wieder zurückgestellt.

  • Die Änderung finden Sie an zwei Stellen auf unserer Website:

    oder

    • lesen Sie Aktuelles auf der Startseite.
  • Sie haben ausnahmsweise mehr Restmüll? Dann besorgen Sie sich zusätzliche Restmüllsäcke im 3. Obergeschoss der Königstraße 15 bei der Kasse des Ordnungsamtes für 5,50 € pro Sack oder beim Baubetriebshof in der Möslstraße 27. Nur diese Müllsäcke nimmt die Müllabfuhr zusätzlich mit.
    Stellen Sie den Restmüllsack am Abholtag neben Ihrer Restmülltonne.
    Ein Restmüllsack zur alleinigen Entsorgung von Restmüll ist nicht erlaubt. Es muss immer eine Restmülltonne genutzt werden.

  • Die Restmüllbehälter bzw. städt. Restmüllsäcke sind am Morgen des Abfuhrtages um 6 Uhr bereitzustellen.

  • Die Müllabfuhr kann Ihre Tonne nicht nachträglich leeren. Falls Sie Probleme mit Ihrem Restmüll haben, können Sie sich zusätzliche Restmüllsäcke im 3. Obergeschoss der Königstraße 15 bei der Kasse des Ordnungsamtes für 5,50 € pro Sack oder beim Baubetriebshof in der Möslstraße 27 besorgen. Nur diese Müllsäcke nimmt die Müllabfuhr zusätzlich mit.

  • Falls Ihre Tonne defekt ist, müssen Sie diese säubern und beim Magazin des Baubetriebshofes, Möslstraße 27 umtauschen. Bei verschmutzten Tonnen müssen Sie 5 € zahlen.

  • Ja, Bewohner benachbarter Grundstücke, die in einem engen räumlichen Bereich liegen, können ausnahmsweise gemeinsam ein oder mehrere Abfallbehälter nutzen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich einer der Eigentümer als Gebührenschuldner zur Verfügung stellt. Die weitere Abrechnung unter den Nachbarn liegt in deren Hand.

  • Um Ihre Restmülltonne wegen des Windelaufkommens nicht zu überfordern, können Privatpersonen Windelsäcke erhalten.
    Die Stadt Rosenheim bietet Ihnen diesen Windelsack gebührenfrei an.
    Diesen Windelsack erhalten Sie nach Ausstellung eines Berechtigungsscheines, den Sie bei Vorlage:

    • einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes oder
    • einer Kopie eines aktuellen Rezeptes über Inkontinenzhilfen

    erhalten.

    Informationen dazu können Sie auch unter Bürgerservice, Ver- & Entsorgung, Windelsack nachlesen.

  • Bei Fragen und Problemen rund um die Abfalltrennung beraten wir Sie gerne unter +49 (0) 80 31/365-16 92 oder Sie schreiben uns eine E-Mail.
    Sie finden zudem alle Informationen zu Ihren Fragen auf unserer Website. Ein Informationsplakat in Deutsch und Englisch können Sie sich hier herunterladen.
    Alle notwendigen Informationen finden Sie auch in der Satzung der Stadt Rosenheim über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung – AbfS).
    Abweichend zum in der Abfallwirtschaftssatzung festgesetzten Abholrhythmus des Restabfalls hat die Stadt Rosenheim eine Allgemeinverfügung erlassen.
    Danach wird bis zur Einführung der Biotonne der in der ab 01.01.2023 geltenden Abfallwirtschaftssatzung vierzehntägliche Abholrhythmus der  Restabfalltonne temporär auf einen, wie bisher, wöchentlichen Abholrhythmus festgesetzt.