Sperrmüll


Für Gewerbebetriebe gelten besondere Vorschriften.

Für Privathaushalte gibt es zwei Arten der Sperrmüllentsorgung:

Sperrmüllabholung durch den Baubetriebshof

Hierzu benötigen Sie eine Sperrmüllkarte. Diese erhalten Sie beim Umwelt- und Grünflächenamt, an der Information im Rathaus, beim Baubetriebshof, beim Wertstoffhof oder online.

Nähere Informationen finden sie auf der Seite „Sperrmüllabholung".

 

Sperrmüllabgabe beim Wertstoffhof

Für maximal 300 kg Sperrmüll pro Kalenderhalbjahr (01.01. – 30.06. / 01.07. – 31.12.) und Rosenheimer Privathaushalt ist eine einmalige Gebühr von 10 EUR zu bezahlen. Eine Anlieferung in Raten ist pro Kalenderhalbjahr bis zu sechsmal möglich, bei Einhaltung der 300 kg Gesamtmenge sind dann lediglich bei der ersten Anlieferung 10 EUR zu bezahlen. Bitte Personalausweis, Vollmacht oder Erbschein bei der ersten Anlieferung vorzeigen.

Beispiele, was als Sperrmüll gilt:

  • Bettgestelle
  • Lattenroste
  • Federbetten
  • Markisen
  • Gartenmöbel
  • Regale
  • Jalusien
  • Schränke
  • Kinderautositze
  • Spielzeug
  • Koffer
  • Teppiche
  • Kommoden
  • Teppichböden
  • Körbe|Truhen
  • Lampen
  • Möbel (Sofa, Couch, Stuhl,etc.)