Sperrmüll


Für Gewerbebetriebe gelten besondere Vorschriften.

Für Privathaushalte gibt es zwei Arten der Sperrmüllentsorgung:

Sperrmüllabholung durch den Baubetriebshof

Hierzu benötigen Sie eine Sperrmüllkarte. Sie erhalten diese beim

  • Umwelt- und Grünflächenamt,
  • an der Information im Rathaus (Königstraße 24)
  • beim Baubetriebshof
  • oder online.
  • Der Sperrmüll kann nach Voranmeldung, die entweder online oder per Post mit der Sperrmüllkarte erfolgt ist, vom Baubetriebshof abgeholt werden. Es kann nur eine Abholung von maximal 300 kg Sperrmüll pro Haushalt pro Kalenderjahr für 30 € beantragt werden. Die Gebühr ist bei der Abholung bar zu bezahlen.

    Die Abholung findet ausschließlich an einem Freitag statt. In den Wochen, in denen ein gesetzlicher Feiertag ist, findet keine Sperrmüllabholung statt.

    Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten bitten wir Sie, Ihre Adresse anzugeben und die Art des Sperrmülls anzugeben. Es gilt zu beachten, dass die ausgefüllte Sperrmüllkarte spätestens zehn Tage vor Ihrem gewünschten Termin eingereicht wird.

    Sie werden vom Baubetriebshof telefonisch oder per E-Mail informiert, wann Ihr Sperrmüll abgeholt wird.

    Zum Abholtermin die Gegenstände bitte am Gehsteig bzw. Grundstücksgrenze bereitstellen, die Wohnung darf aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht betreten werden.

    Altmetalle werden nicht mitgenommen. Wohnungsauflösungen und Entrümpelungen fallen ebenso nicht unter die Sperrmüllregelung.

  • Gebühren:
    Sperrmüll bis maximal 300 kg 30 EUR

    Die Gebühr ist bei der Abholung bar zu bezahlen.

Sperrmüllabgabe beim Wertstoffhof

Privathaushalte mit Sitz in der Stadt Rosenheim können pro Kalenderjahr maximal 300 kg Sperrmüll beim Wertstoffhof abgeben. Dafür ist eine einmalige Gebühr von 10 EUR zu entrichten.

Eine Anlieferung in Raten ist pro Kalenderjahr bis zu sechsmal möglich, bei Einhaltung der 300 kg Gesamtmenge sind dann lediglich bei der ersten Anlieferung 10 EUR zu bezahlen. Bei der ersten Anlieferung bitte Personalausweis, Vollmacht oder Erbschein vorzeigen.

  • Beispiele (nicht abschließend):

    • Bettgestelle
    • Lattenroste
    • Federbetten
    • Markisen
    • Gartenmöbel
    • Regale
    • Jalusien
    • Schränke
    • Kinderautositze
    • Spielzeug
    • Koffer
    • Teppiche
    • Kommoden
    • Teppichböden
    • Körbe|Truhen
    • Lampen
    • Möbel (Sofa, Couch, Stuhl,etc.)