Windelsack
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Um Ihre Restmülltonne wegen des Windelaufkommens nicht zu überfordern, können Privatpersonen Windelsäcke erhalten.
Die Stadt Rosenheim bietet Ihnen diesen Windelsack gebührenfrei an.
Diesen Windelsack erhalten Sie nach Ausstellung eines Berechtigungsscheines.
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- Eltern von Säuglingen und Kleinkindern, die jünger als 2 Jahre sind
- Angehörige von pflegebedürftigen Personen bei häuslicher Pflege oder die pflegbedürftige Person selbst
Bitte beachten Sie: Der Service ist nur für Privatpersonen im häuslichen Bereich, stationäre Pflegeeinrichtungen sind von der Berechtigung ausgenommen.
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Den Berechtigungsschein erhalten Sie bei Vorlage:
- einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes oder
- einer Kopie eines aktuellen Rezeptes über Inkontinenzhilfen
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bei Säuglingen und Kleinkindern, die jünger als 2 Jahre sind:
- Standesamt, Königstraße 15, 83022 Rosenheim, 1. OG
- Umwelt- und Grünflächenamt, Königstraße 15, 83022 Rosenheim, 2. OG, Zimmer 2.03
- oder per E-Mail
bei Inkontinenzhilfen:
- Umwelt- und Grünflächenamt, Königstraße 15, 83022 Rosenheim, 2. OG, Zimmer 2.03
- Sozial-, Wohnungs- und Versicherungsamt, Reichenbachstraße 8, 83022 Rosenheim, EG, Zimmer 10 – 12
- oder per E-Mail
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Der Berechtigungsschein für Säuglinge und Kleinkinder ist für die ersten zwei Lebensjahre gültig.
Der Berechtigungsschein ist für Personen mit Inkontinenzhilfen zwei Jahre ab Ausstellung gültig. Er kann durch Vorlage einer Kopie eines neuen Rezeptes wieder um zwei Jahre verlängert werden.
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Bei der Ausstellung des Berechtigungsscheins können Sie bei den jeweiligen Stellen mindestens 2 Windelsäcke erhalten.
Neue Windelsäcke erhalten Sie später bei der Entsorgung der vollen Windelsäcke auf dem Wertstoffhof.
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Sie können die vollen Windelsäcke nur beim Wertstoffstoff abgeben: Innlände 25, 83022 Rosenheim.
Öffnungszeiten: Montag – Samstag 08:00 – 17:00 Uhr.Den Windelsack-Container finden Sie in der Mitte des Abgabekreises. Dort dürfen Sie den Windelsack selbst reinwerfen.
Bitte beachten Sie: Die kostenfreie Abgabe ist ausschließlich für Rosenheimer Haushalte. Bitte bringen Sie deshalb Ihren Personalausweis und Ihren Berechtigungsschein mit. Die städtische Müllabfuhr nimmt die Windelsäcke nicht mit.
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Bei den Mitarbeitern/-innen der Waage am Wertstoffhof erhalten Sie gegen Vorlage des Berechtigungsscheines einen neuen Windelsack.