Marktwesen & Feste

Bei der Herstellung und gelegentlichen Ausgabe von Speisen und Getränke für Märkte und Veranstaltungen sowie auch bei Veranstaltungen im Schul- und Kindergarten wird auf die Beachtung der geltenden Vorschriften hingewiesen.Bei Fragen können Sie sich gerne an das Ordnungsamt wenden.