Wohnungsvergabe

Wer eine Wohnung beziehen möchte, die mit öffentlichen oder nicht-öffentlichen Mitteln gefördert wurde (Sozialwohnung), benötigt einen Wohnberechtigungsschein (WBS).

Die Erteilung dieser Bescheinigung ist von dem Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen abhängig.

  • Funktion Tel. +49 (0) 80 31 / 365
    Sachgebietsleitung -15 52
    Wohnungsvergabe, Wohnberechtigungsschein -15 60