Booklet Bürgerversammlungen 2024

14 4.2. Verkehrssteuernde Maßnahmen Gebührenpflicht Loretowiese Anfang April 2024 begann die Parkraumbewirtschaftung der Loretowiese. Die Parkgebühren werden werktags zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr erhoben und liegen bei 2,50 EUR für ein Fünf-Stunden-Ticket bzw. bei fünf EUR für ein Tagesticket. Insgesamt stehen an der Loretowiese vier Parkscheinautomaten zur Verfügung. Damit kann über die Parkscheinautomaten mit Münzgeld und über die App „Parkster“ bargeldlos bezahlt werden. Mit den damit erzielten Parkgebühreneinnahmen werden beispielsweise Verbesserungen im ÖPNV, der Radinfrastruktur oder die Instandhaltung von Parkhäusern finanziert. Kostenfreies Parken in den städtischen Parkhäusern Eine Stunde kostenfrei parken – in den neun Parkhäusern und Parkplätzen der Stadt Rosenheim ist dies seit dem 01. Dezember 2023 möglich. Die erste Stunde als kostenfreies Angebot gilt in den Parkhäusern P1 (Zentrum), P2 (KU‘KO), P3 (Rathaus), P4 (Mitte), P7 (Altstadt-Ost), P9 (Am Klinikum), P 12 (Bahnhof Nord) sowie am P20 (Parkplatz In der Schmucken) und am Parkplatz Pettenkoferstraße. Die Stadt Rosenheim erfüllt damit einen langgehegten und ausdrücklichen Wunsch des Rosenheimer Einzelhandels, von dem insbesondere die Besucherinnen und Besucher der Rosenheimer Innenstadt profitieren. Der Rosenheimer Stadtrat hatte sich mit großer Mehrheit für das einstündige kostenfreie Parken entschieden. Nach einer Stunde knüpfen die Parkgebühren an die derzeitige Regelung an. Sie starten bei zwei Euro bis zu eineinhalb Stunden Parkdauer und erhöhen sich pro halbe Stunde um einen Euro. Der Höchstbetrag ist bei zehn Euro gedeckelt. Eine Übersicht über die städtischen Parkmöglichkeiten gibt es im Internet unter www.rosenheim.de. 4.3 Straßenbaumaßnahmen 2025 Äußere Münchener Straße – Neubau der Mangfallkanalbrücke Die Mangfallkanalbrücke stellt die einzige Engstelle im ansonsten vierspurigen Verlauf der Äußeren Münchener Straße vom Brückenberg bis zum Kreisel in der Schwaig dar. Sie ist in einem sehr schlechten Zustand. Eine Sanierung ist aufgrund der Baumängel nicht mehr wirtschaftlich. Die Fußgängerampel auf der Nordseite stellt ebenfalls einen Gefahrenpunkt dar. Unter diesen Aspekten wurde ein umfassender Ersatzneubau geplant. Die Planung beinhaltet eine getrennte Geh- und Radwegführung auf der Brücke sowie die Verbreiterung der nördlichen Unterführung für einen optionalen Radschnellweg. Geplant ist eine Brücke mit einer Fahrbahnbreite von 13,10 m und beidseitigen getrennten Geh- und Radwegen von je 4,80 m Breite. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt wie bei der derzeitigen Brücke 22,00 m. Nordseitig wird eine Unterführung mit 6,0 m lichter Weite entstehen. Die Rampenanlagen werden barrierefrei ausgebildet. Aufgrund der Höhenentwicklung sind weitere Stützbauwerke auf der Nord-Ost-, Nord-West- und Süd-Ost-Seite der Äußeren Münchener Straße notwendig. Während der Bauzeit wird der Verkehr über Behelfsbrücken auf der West-Seite geführt. Das Bauvorhaben wird mit Mitteln des Landes nach dem Bayerisches Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) und dem Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) gefördert. Aufgrund des Umfangs wird die Bauabwicklung rund 1,5 Jahre in Anspruch nehmen. Der Baubeginn erfolgt im Oktober 2024. Am Oberfeld Nachdem die Bebauung des Gewerbegebietes „Am Oberfeld“ weit fortgeschritten ist, sind noch die restlichen Baufertigstellungsarbeiten auf dem nördlichen Gewerbering auszuführen. Hier sind neben den Seitenbereichen wie Gehwegen und Stellplätzen auch die noch fehlenden Asphaltschichten auszuführen. Verkehr

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