Der Oberbürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung gemäß Art. 18 Bayerische Gemeindeordnung (BayGO) zur Erörterung von städtischen Angelegenheiten ein.
Anliegen, Anfragen und Anträge
Bürger/-innen haben die Möglichkeit, ihre Anliegen, Anfragen und Anträge bereits vorab zu diesen Versammlungen einzubringen. Diese Anliegen, Anfragen und Anträge sind jedoch mindestens eine Woche vor der Bürgerversammlung schriftlich mitzuteilen und werden in der jeweiligen Bürgerversammlung behandelt. Stimmberechtigt bei Anträgen zur Abstimmung sind nur Gemeindebürger/-innen, die auch bei Kommunalwahlen wahlberechtigt sind.
Die Stadt weist besonders darauf hin, dass auch Jugendliche ab 14 Jahren ein Rede- und Antragsrecht haben. Vertreter/-innen von Vereinen bzw. Verbände etc. besitzen dieses höchstpersönliche Recht grundsätzlich nicht.
Bürgerversammlungen 2025
Die Termine für die Bürgerversammlungen 2025 stehen fest:
- Mittwoch, 01.10.2025
BV Süd-Ost (Aisinger Landstraße, Happing, Hl. Blut, Kaltmühl, Kaltwies, Kastenau)
Ort: Happinger Hof - Dienstag, 07.10.2025
BV Süd (Aising, Aisinger Landstraße, Hl. Blut, Hohenofen, Pang, Schwaig, Westerndorf am Wasen)
Ort: Pfarrheim Pang - Donnerstag, 09.10.2025
BV Mitte (Küpferling, Stadtmitte)
Ort: Tante Paula im Mailkeller - Mittwoch, 15.10.2025
BV Nord (Egarten, Erlenau, Langenpfunzen, Mitterfeld, Wehrfleck, Wernhardsberg, Westerndorf St. Peter)
Ort: Gasthof Höhensteiger - Donnerstag, 23.10.2025
BV Mitte Süd-West (Aisingerwies, Am Gries, Endorferau, Oberwöhr, Fürstätt)
Ort: Gasthof Alt-Fürstätt
Bürgerversammlungen 2024
Hier finden Sie das Booklet/Informationsheft zu den Bürgerversammlungen 2024.