Bürgerversammlungen

Der Oberbürgermeister beruft mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung gemäß Art. 18 Bayerische Gemeindeordnung (BayGO) zur Erörterung von städtischen Angelegenheiten ein.

Anliegen, Anfragen und Anträge

Bürger/-innen haben die Möglichkeit, ihre Anliegen, Anfragen und Anträge bereits vorab zu diesen Versammlungen einzubringen. Diese Anliegen, Anfragen und Anträge sind jedoch mindestens eine Woche vor der Bürgerversammlung schriftlich mitzuteilen und werden in der jeweiligen Bürgerversammlung behandelt. Stimmberechtigt bei Anträgen zur Abstimmung sind nur Gemeindebürger/-innen, die auch bei Kommunalwahlen wahlberechtigt sind.

Die Stadt weist besonders darauf hin, dass auch Jugendliche ab 14 Jahren ein Rede- und Antragsrecht haben. Vertreter/-innen von Vereinen bzw. Verbände etc. besitzen dieses höchstpersönliche Recht grundsätzlich nicht.

 

Bürgerversammlungen 2025

Die Termine für die Bürgerversammlungen 2025 stehen fest:

  • Mittwoch, 01.10.2025
    BV Süd-Ost (Aisinger Landstraße, Happing, Hl. Blut, Kaltmühl, Kaltwies, Kastenau)
    Ort: Happinger Hof
  • Dienstag, 07.10.2025
    BV Süd (Aising, Aisinger Landstraße, Hl. Blut, Hohenofen, Pang, Schwaig, Westerndorf am Wasen)
    Ort: Pfarrheim Pang
  • Donnerstag, 09.10.2025
    BV Mitte (Küpferling, Stadtmitte)
    Ort: Tante Paula im Mailkeller
  • Mittwoch, 15.10.2025
    BV Nord (Egarten, Erlenau, Langenpfunzen, Mitterfeld, Wehrfleck, Wernhardsberg, Westerndorf St. Peter)
    Ort: Gasthof Höhensteiger
  • Donnerstag, 23.10.2025
    BV Mitte Süd-West (Aisingerwies, Am Gries, Endorferau, Oberwöhr, Fürstätt)
    Ort: Gasthof Alt-Fürstätt

 

Bürgerversammlungen 2024

Hier finden Sie das Booklet/Informationsheft zu den Bürgerversammlungen 2024.

FAQ - die häufigsten Fragen

  • Die Bürgerversammlung ist die Möglichkeit der Rathausspitze, mit den Bürger/-innen direkt zu kommunizieren.

    Sie ermöglichen den Bürger/-innen, Meinungen auszutauschen sowie Anfragen zu stellen oder örtliche Probleme zu diskutieren. Bürgerversammlungen sind eine ideale Gelegenheit, um direkt und unbürokratisch mit der Stadtverwaltung in Kontakt zu treten. Dadurch kann sich jede/r Rosenheimer/-in am gesellschaftlichen und kommunalpolitischen Diskurs der Stadt beteiligen.

  • Bürgerversammlungen sind öffentliche Veranstaltungen, das heißt alle Einwohner/-innen der jeweiligen Stadtbereiche, v.a. auch Jugendliche sind herzlich willkommen.
    Rede- und antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Gemeindeangehörigen, das heißt also jede/r, der/die in der Gemeinde eine Wohnung innehat. Der Begriff der Wohnung ist hierbei nicht identisch mit dem Begriff des Wohnsitzes. Auch das Alter, die Staatsangehörigkeit oder die Dauer des Wohnens sind für die Einwohnereigenschaft grundsätzlich ohne Bedeutung. Das bedeutet, dass beispielsweise auch Jugendliche ein Rede- und Antragsrecht in Bürgerversammlungen haben.

    Auf Beschluss der Bürgerversammlung kann anderen Personen das Wort erteilt werden.

    Stimmberechtigt sind jedoch ausschließlich Gemeindebürger/-innen (das heißt jede/r Gemeindeangehörige, der/die in seiner Gemeinde das Recht hat, an den Gemeindewahlen teilzunehmen: Deutsche/r im Sinne des Grundgesetzes bzw. Staatsangehöriger/-angehörige der Europäischen Union (EU), volljährig und seit mindestens 2 Monaten Hauptwohnsitz in der Gemeinde).

    Das Mitberatungsrecht ist ein höchstpersönliches Recht, eine rechtliche Stellvertretung ist nicht möglich.

    Vertreter/-innen von Vereinen usw. sind demnach nur rede-, antrags- und stimmberechtigt, wenn sie Gemeindeeinwohner/-innen bzw. -bürger/-innen sind (siehe oben).

  • Neben dem Oberbürgermeister sind die Dezernenten der Stadtverwaltung Rosenheim als Leiter der einzelnen Fachbereiche anwesend. Weiter nehmen auch Stadträte an den Bürgerversammlungen teil. Die Vertreter der örtlichen Medien sind im Regelfall ebenfalls vor Ort – und selbstverständlich die Einwohner/-innen bzw. Bürger/-innen des jeweiligen Stadtbereichs.

  • Zu Beginn berichtet der Oberbürgermeister über aktuelle kommunalpolitische Themen des jeweiligen Stadtbereichs, wie beispielsweise anstehende Baumaßnahmen. Danach hat jede/r Bürger/-in die Möglichkeit, in einer offenen Diskussion Fragen zu stellen und eigene Anliegen darzulegen. Zusätzlich werden in der Bürgerversammlung schriftliche Infomaterialien mit Zahlen, Fakten und sonstigen Infos über Rosenheim zur Verfügung gestellt.

  • Als Gemeindebürger/-in (siehe 2.) hat man zahlreiche Möglichkeiten, Anliegen in den gesellschaftlichen und kommunalpolitischen Diskurs einzubringen. Im Vorfeld einer Bürgerversammlung kann bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin eine schriftliche Anfrage an die Stadt gestellt werden. Das hat den großen Vorteil, dass am Tag der Bürgerversammlung diese Anfrage bereits umfassend beantwortet werden kann. Des Weiteren können Anliegen auch direkt in der offenen Diskussionsrunde der Bürgerversammlung eingebracht werden.

  • Die Einberufung einer Bürgerversammlung erfolgt ausschließlich durch den Oberbürgermeister. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgt unter Angabe von Ort, Zeit und in der Regel einer Tagesordnung.

    Die Tagesordnung einer Bürgerversammlung wird vom Oberbürgermeister im Vorfeld festgelegt und basiert auf den bereits eingegangenen Anfragen der Bürger/-innen, den allgemeinen Themen der Stadt Rosenheim und stadtbereichsbezogenen Angelegenheiten. Dennoch können in der offenen Diskussionsrunde am Ende jeder Bürgerversammlung weitere Themen eingebracht werden.

  • In Bürgerversammlungen können Anträge darüber gestellt werden, dass ein Thema im Stadtrat behandelt werden soll. Über diese Anträge wird in einer offenen Abstimmung der Gemeindebürger/-innen (siehe 2.) mit einer Ja-/Nein-Frage entschieden. Wenn der Antrag von der Mehrheit der Abstimmenden befürwortet wird, wird dieser an den Stadtrat weitergeleitet, der sich dann innerhalb von drei Monaten damit befassen muss.

  • Bürgerversammlungen finden mindestens einmal jährlich statt. In Rosenheim werden sie aufgrund der Einwohnerzahl in fünf Versammlungen aufgeteilt. Das Stadtgebiet wird dazu in fünf Bereiche gegliedert. Die Bürgerversammlungen finden meist gegen Ende September/Anfang Oktober statt.

    Zudem bietet die Stadt regelmäßig Informationsveranstaltungen zu wichtigen aktuellen Themen an.

  • Die Einladungen zu Bürgerversammlungen werden von der örtlichen Presse bekannt gemacht und gleichzeitig auf der Website der Stadt Rosenheim veröffentlicht. Die erste Ankündigung erscheint etwa einen Monat vor der Versammlung, die zweite kurz vor dem Termin. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

  • Die Stadtverwaltung wählt in den Stadtbereichen geeignete Veranstaltungsräume aus. Ausschlaggebend ist die nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre notwendige Größe des Raums, aber auch ein geeigneter Zuschnitt, die Möglichkeit einen Film zu zeigen etc.

    Der genaue Veranstaltungsort wird gemeinsam mit der Einladung in der örtlichen Presse sowie auf der Homepage bekannt gegeben.

  • Als Bürger/-in eines demokratisch geführten Landes ist es das Privileg eines jeden, sein Mitbestimmungsrecht auch zu nutzen und sich am gesellschaftlichen und politischen Geschehen in seiner Heimatstadt beteiligen zu dürfen. Es gibt nur wenige vergleichbare Möglichkeiten, so direkt an Informationen zu gelangen und aktiv an der Stadtpolitik teilzunehmen. Bürgerversammlungen haben einen sehr hohen Stellenwert in der Stadtverwaltung, was nicht zuletzt auch daran erkennbar ist, dass die Anliegen der Bürger/-innen - sofern sie nicht direkt in der Versammlung beantwortet können - protokolliert und an die entsprechenden Fachbereiche zur Erledigung weitergeleitet werden.