Daten & Fakten

Karriere & Beruf

Stadtinformationsbroschüre

Diese steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Zahlenspiegel

Die Stadt Rosenheim veröffentlicht jedes Jahr die wichtigsten Zahlen und Fakten in einem Zahlenspiegel 2023.

Every year the city of Rosenheim publishes the most important facts and figures 2023 numerical table.

Ogni anno, la città di Rosenheim pubblica i fatti e le cifre più importanti in una tabella numerica 2021.

Youtube Kanal der Stadt Rosenheim

Hier finden Sie den offiziellen Youtube Kanal der Stadt Rosenheim.

Sozialreport

Der Schwerpunkt der Sozialberichterstattung bezieht sich auf die Beobachtung der sozialen Umstände und auf die Polarisierung der sozial Schwächeren im Stadtgebiet.
Im Mittelpunkt des nun vorliegenden Berichtes stehen die Leistungsempfänger, die Transferleistungen, die Arbeitslosen sowie spezielle Kennzahlen des aktuellen Jahres im Vergleich mit dem jeweiligen Vorjahresergebnis. 

Den Sozialreport 2022 können Sie als PDF-Datei zum Download lesen.

Ansprechpartner:
Sachgebietsleitung
Tel.: + 49 (0) 80 31 / 365- 14 92

Imagefilm der Stadt Rosenheim

Hier finden Sie den Imagefilm der Stadt Rosenheim.

Weitere Informationen

  • Lage: 47°51 `nördliche Breite, 12°8 `östliche Länge von Greenwich
    Höhe der Stadt: 440 - 470 m über NN
    Fläche: Insgesamt 3722 ha
    davon Gebäude-, Freifläche: 1.084 ha
    Verkehrs- und Betriebsfläche: 361 ha

  • Einwohner gesamt (Stand: Januar 2026):

    Quelle: Bürgeramt

    67.045
    davon Deutsche: 49.665
    davon Ausländer: 17.380
    Einwohnerzahl aller weiblichen Personen     33.580
    Einwohnerzahl aller männlichen Personen 33.465

     

    Bevölkerungsstand lt. Bevölkerungsfortschreibung des Bayer. Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung (Stand: 31.12.2024):

    Einwohner gesamt: 65.274

    Abweichungen zwischen den Einwohnerzahlen im örtlichen Melderegister und der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung sind üblich.
    Melderegister werden kontinuierlich aktualisiert, etwa durch die Registrierung von Geburten und Todesfällen oder der An- bzw. Abmeldung von Personen bei einem Wohnsitzwechsel.
    Die amtlichen Einwohnerzahlen hingegen basieren auf den Ergebnissen des letzten Zensus und werden unter Zugrundelegung der von den Standesämtern gemeldeten Geburten und Sterbefälle sowie der im Meldewesen übermittelten Wanderungsbewegungen fortgeschrieben.
    Aufgrund des Volkszählungsurteils von 1983 dürfen die Meldebehörden keine Rückmeldungen über die durch den Zensus gewonnen Ergebnisse erhalten (sog. Rückspielverbot, BVerfGE 65, 1). Werden Diskrepanzen festgestellt, wird zwar die amtliche Einwohnerzahl dementsprechend berichtigt. Den örtlichen Meldebehörden jedoch dürfen diese Erkenntnisse nicht zu Korrekturzwecken mitgeteilt werden. Daher bestehen in der Regel Differenzen zwischen den Melderegistern und der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung.

Mikrozensus 2025: 65 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger müssen bis Jahresende noch mitmachen

Jedes Jahr startet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus. Diese jährliche Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Seit Anfang des Jahres haben rund 65 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger Auskunft gegeben. Etwa die Hälfte von ihnen antwortete per Telefoninterview. Auch die Möglichkeit der Onlinemeldung wird oft genutzt. Mit ihrer Teilnahme am Mikrozensus tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Bis zum Jahresende werden noch einmal etwa 65 000 Personen vom Landesamt für Statistik kontaktiert und zur Auskunft aufgefordert. Insgesamt sind beim Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig.

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In Bayern geben jedes Jahr rund 130 000 Personen Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, der Förderung von Kinderbetreuung oder der Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich auch langfristige Entwicklungen beobachten:

  • So zeigen die Ergebnisse des Mikrozensus, wie sich die Haushaltsgröße der bayerischen Privathaushalte in den letzten rund 60 Jahren entwickelt hat (Ergebnisse siehe hier).
  • Zahlen zur finanziellen Situation der Mütter in Bayern zeigen, dass Mütter in Partnerschaften heute finanziell unabhängiger sind als noch vor 15 Jahren (Ergebnisse siehe hier).
  • Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der

Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | Statistikportal.de) und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext. Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.

(Quelle: Pressemitteilung 175/2025/42/A vom 07. Juli 2025 des Bayerischen Landesamtes für Statistik)

  • Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen. 

    Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert. Sie können die Fragen des Mikrozensus entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die dafür sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.

  • Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf die Daten einzelner Personen zulässt.

  • Die Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:

    Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.

    Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.

    • Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie hier.
    • Zusätzlich informiert ein Erklärvideo über den Mikrozensus, warum er durchgeführt wird, wie die Haushalte zufällig ausgewählt werden, warum sie mitmachen müssen und was mit ihren Antworten passiert.

Aktuelle Mitteilung

Stadtverwaltung am Do., 30.04.2026 vormittags wegen Personalversammlung geschlossen.

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