Daten & Fakten

Zahlenspiegel

Die Stadt Rosenheim veröffentlicht jedes Jahr die wichtigsten Zahlen und Fakten in einem Zahlenspiegel 2023.

Every year the city of Rosenheim publishes the most important facts and figures 2023 numerical table.

Ogni anno, la città di Rosenheim pubblica i fatti e le cifre più importanti in una tabella numerica 2021.

Neubürgerbroschüre

Diese steht als PDF-Datei zum Download zur Verfügung.

Youtube Kanal der Stadt Rosenheim

Hier finden Sie den offiziellen Youtube Kanal der Stadt Rosenheim.

Sozialreport

Der Schwerpunkt der Sozialberichterstattung bezieht sich auf die Beobachtung der sozialen Umstände und auf die Polarisierung der sozial Schwächeren im Stadtgebiet.
Im Mittelpunkt des nun vorliegenden Berichtes stehen die Leistungsempfänger, die Transferleistungen, die Arbeitslosen sowie spezielle Kennzahlen des aktuellen Jahres im Vergleich mit dem jeweiligen Vorjahresergebnis. 

Den Sozialreport 2021 können Sie als PDF-Datei zum Download lesen.

Ansprechpartner:
Sachgebietsleitung
Tel.: + 49 (0) 80 31 / 365- 14 92

Imagefilm der Stadt Rosenheim

Hier finden Sie den Imagefilm der Stadt Rosenheim.

Weitere Informationen

  • Lage: 47°51 `nördliche Breite, 12°8 `östliche Länge von Greenwich
    Höhe der Stadt: 440 - 470 m über NN
    Fläche: Insgesamt 3722 ha
    davon Gebäude-, Freifläche: 1.084 ha
    Verkehrs- und Betriebsfläche: 361 ha

  • Einwohner gesamt (Stand: Oktober 2024):

    Quelle: Bürgeramt

    66.533
    davon Deutsche: 49.147
    davon Ausländer: 17.386
    Einwohnerzahl aller weiblichen Personen     33.360
    Einwohnerzahl aller männlichen Personen 33.173

     

    Bevölkerungsstand lt. Bevölkerungsfortschreibung des Bayer. Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung (Stand: 31.12.2023):

    Einwohner gesamt: 65.192

    Abweichungen zwischen den Einwohnerzahlen im örtlichen Melderegister und der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung sind üblich.
    Melderegister werden kontinuierlich aktualisiert, etwa durch die Registrierung von Geburten und Todesfällen oder der An- bzw. Abmeldung von Personen bei einem Wohnsitzwechsel.
    Die amtlichen Einwohnerzahlen hingegen basieren auf den Ergebnissen des letzten Zensus und werden unter Zugrundelegung der von den Standesämtern gemeldeten Geburten und Sterbefälle sowie der im Meldewesen übermittelten Wanderungsbewegungen fortgeschrieben.
    Aufgrund des Volkszählungsurteils von 1983 dürfen die Meldebehörden keine Rückmeldungen über die durch den Zensus gewonnen Ergebnisse erhalten (sog. Rückspielverbot, BVerfGE 65, 1). Werden Diskrepanzen festgestellt, wird zwar die amtliche Einwohnerzahl dementsprechend berichtigt. Den örtlichen Meldebehörden jedoch dürfen diese Erkenntnisse nicht zu Korrekturzwecken mitgeteilt werden. Daher bestehen in der Regel Differenzen zwischen den Melderegistern und der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung.