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Die nachfolgenden Hinweise dienen Ihrer Information als Bewerber/-in der Stadtverwaltung Rosenheim über die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß den Anforderungen der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung). Die Bewerberverwaltung erfolgt aktuell mit der Software „Jobquick“ der Firma aicovo gmbh.
1. Name und Kontakt der verantwortlichen Stelle:Verantwortlich für die Verarbeitung ist die Stadt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim, E-Mail: personalamt@rosenheim.de
2. Kontakt des Datenschutzbeauftragten:Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie im Internet unter www.rosenheim.de abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem/Ihrer zuständige/n Ansprechpartner/in oder dem behördlichen Datenschutzbeauftragten, den Sie unter der Anschrift Stadt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim; E-Mail: datenschutz@rosenheim.de, erreichen können.
3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:Die von Ihnen im Rahmen Ihrer Bewerbung angegebenen personenbezogenen Daten werden von der Stadt Rosenheim ausschließlich für Zwecke der Bewerbungsbearbeitung im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens (Recruitingprozess) erhoben und verarbeitet. Eine Speicherung oder eine Verwendung für andere Zwecke findet nicht statt. Bei einer erfolgreichen Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten auch für das Beschäftigungsverhältnis verwendet. Rechtsgrundlage der Verarbeitung Ihrer Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h sowie Art. 88 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) und Art. 103 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG).
4. Empfänger der personenbezogenen Daten:Alle Daten werden streng vertraulich behandelt und innerhalb der Stadt Rosenheim nur an die Stellen weitergegeben, die bei der Bearbeitung Ihrer Bewerbung zwingend zu befassen sind. Das Stellenbesetzungsverfahren erfolgt stets in Zusammenarbeit zwischen dem Personalamt und dem jeweiligen Fachamt sowie, soweit gesetzlich vorgeschrieben, der zuständigen Personal- und Schwerbehindertenvertretung. Die Angabe einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung steht in Ihrem Ermessen als Bewerberin bzw. Bewerber. Falls Sie Ihre Schwerbehinderung oder Gleichstellung angeben und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung nicht ausdrücklich ablehnen, wird die Schwerbehindertenvertretung nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX unmittelbar nach Eingang Ihrer Bewerbung über diese unterrichtet. Überdies kann Ihre Bewerbung dann durch die zuständige Schwerbehindertenvertretung eingesehen werden. Ab Entgeltgruppe E10, S 15 bzw. Besoldungsgruppe A 11 erfolgt die Entscheidung über die Personalauswahl im zuständigen Gremium des Stadtrats, die relevanten Daten werden deshalb auch dort zur Verfügung gestellt. Im Wege des Auswahl- bzw. Einstellungsverfahrens von Beamten werden Ihre Daten ggf. an den Landespersonalausschuss weitergegeben.
5. Dauer der Speicherung:
Ihre Daten werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nach 6 Monaten automatisch gelöscht. Lediglich die Daten der Bewerber, die vom Personalamt um eine Erlaubnis der verlängerten Speicherung ihrer Daten gebeten werden, werden nicht automatisch gelöscht. Diese Bewerber haben ein jederzeitiges Widerrufsrecht. Im Falle einer AGG- bzw. Konkurrentenklage werden sämtliche Unterlagen der betreffenden Stellenausschreibung bis zum Ende des gerichtlichen Verfahrens weiterhin gespeichert. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, werden die Daten gelöscht. Nach Ablauf der Aufbewahrung werden Ihre Daten nur noch anonymisiert für statistische Zwecke vorgehalten.
6. Betroffenenrechte:Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zu Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Rosenheim, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
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Datenschutzinformation gemäß Art. 13, 14 DSGVO im Zusammenhang mit der Aktion „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die Stadt Rosenheim (Personalamt)
Königstraße 24, 83022 Rosenheim
Telefon: 08031 365 - 1111
E-Mail: personalamt@rosenheim.de
2. Unsere Datenschutzbeauftragte/-n (m/w/d) erreichen Sie wie folgt:
Stadt Rosenheim
Behördliche/-r Datenschutzbeauftragte/-r (m/w/d)
Königstraße 24, 83022 Rosenheim
Telefon: 08031 365 – 1070
E-Mail: datenschutz@rosenheim.de
Wir erheben personenbezogene Daten (z.B. Name/Vorname, Telefonnummer, E-Mail), um Sie für die Besetzung von Stellen der Stadt Rosenheim vorzumerken und darüber zu informieren.
Im Rahmen Ihrer Teilnahme an der Aktion „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ erheben wir Ihre Daten.
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Die Daten werden ausschließlich für die Kontaktaufnahme und Zurückverfolgung der Mitarbeiterwerbung durch die Aktion „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ verwendet und basieren auf Ihrer freiwilligen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. a) DSGVO. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtsmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt Art. 7 Abs. 3 Satz 2 DSGVO.
4. Quellen personenbezogener Daten, die nicht bei der betroffenen Person erhoben werden bzw. wurden
Ihre Daten haben wir über das Formular „Mitarbeiter werben Mitarbeiter“ erhalten. Bei der werbenden Person handelt es sich um eine/-n Mitarbeiter/-in der Stadt Rosenheim.
5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Wir speichern Ihre Daten solange dies für die Erfüllung der Aufgabe, zur Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder zu Dokumentationspflichten erforderlich ist.
6. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Sie können Auskunft verlangen, ob und ggfs. welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten und erhalten weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO). Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann.
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung ihrer Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO). Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 und 2 DSGVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (Art. 17 Abs. 3 Buchst. B DSGVO).
- Erfolgt die Verarbeitung zur Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e DSGVO), haben Sie das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn Sie hierfür Gründe haben, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weitere Einschränkungen, Modifikationen und gegebenenfalls Ausschlüsse der vorgenannten Rechte können sich aus der Datenschutz-Grundverordnung oder nationalen Rechtsvorschriften ergeben.
7. Ggfs. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Hieraus entstehen Ihnen keine Nachteile. Der Widerruf kann gegenüber dem Verantwortlichen (Nr.1) formlos erklärt werden. Die Rechtmäßigkeit, der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird dadurch nicht berührt.
8. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Ihnen steht weiterhin ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu. Diesen können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Hausanschrift: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: +49 89212672 -0
Telefax: +49 89212672 -50
Kontaktformular: