Im Ratsinformationssystem ALLRIS können Sie ab spätestens 7 Tage vor der jeweiligen Sitzung die Informationen zur Sitzung einsehen. Oben rechts finden Sie das Dokument „Bekanntmachung“, in dem alle für Sie relevanten Informationen zu finden sind.
Teilnahme an der Sitzung
Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Bürgerinnen und Bürgerdürfen an öffentlichen Sitzungen als Zuhörerinnen und Zuhörer teilnehmen. Ein Rederecht besteht nicht. Die Teilnahme erfolgt ohne Mitwirkungsrechte; ein Eingreifen in die Beratungen ist nicht gestattet.
Bild- und Tonaufnahmen während der Sitzung
In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass private Bild- und Tonaufnahmen während der Sitzung nicht gestattet sind. Rundfunk- und Fernsehaufnahmen bedürfen der vorherigen Absprache.