Kommunalwahlen 2026

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Die Bayerische Staatsregierung hat den Wahltermin für die nächsten allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen auf den 08. März 2026 festgesetzt.

Wahlvorschläge:
Wahlvorschläge für die Wahl des Oberbürgermeisters / der Oberbürgermeisterin und für die Stadtratswahl können Parteien und Wählergruppen ab sofort im Bürgeramt der Stadt Rosenheim, Königstr. 15, 83022 Rosenheim einreichen.
Spätester Termin für die Einreichung eines Wahlvorschlags ist am 08.01.2026, 18:00 Uhr.
Bei offenen Fragen steht die Wahlleitung unter Tel. +49 (0) 80 31/365-13 60 bzw. per E-Mail gerne zur Verfügung.

Unterstützungsunterschriften:
Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen in Rosenheim von 340 Wahlberechtigten durch Unterschrift in Listen, die im Bürgeramt der Stadt Rosenheim, Schalterbereich Meldeamt, aufliegen, unterstützt werden. Näheres ist hierzu der „Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeit in Unterstützungslisten“ zu entnehmen.
Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben.
Eintragungsscheine können unter Angabe von Familienname, Vorname und Wohnanschrift schriftlich oder am besten per E-Mail oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Stadt beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

Briefwahl:
Wir bitten um Beachtung einer neuen gesetzlichen Regelung zur Briefwahl: Briefwahlunterlagen dürfen bei der Kommunalwahl erst am 20. Tag vor der Wahl (= 16.02.2026; bisher 41. Tag vor der Wahl) ausgegeben bzw. versandt werden. Eine Antragstellung zuvor ist jedoch möglich.

Bekanntmachungen: