Kommunalwahlen 2026

Karriere & Beruf

Die Ergebnisse der Wahlen vom 08.03.2026 können unter folgenden Links abgerufen werden:


Das Ergebnis der Stichwahl kann am Wahltag ab 18:00 Uhr unter folgendem Link abgerufen werden:

Informationen zur Stichwahl am 22.03.2026

Wer darf bei der Stichwahl wählen?
Stimmberechtigt ist, wer bereits für die erste Wahl am 08.03.2026 stimmberechtigt war und in der Zwischenzeit das Stimmrecht nicht verloren hat (Art. 46 Abs. 3 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz).

Ich melde meinen Wohnsitz nach dem 09.03.2026 in Rosenheim an. Darf ich bei der Stichwahl wählen?
Nein, weil ich bei der ersten Wahl am 08.03. nicht wahlberechtigt war.

Meine Hauptwohnung wird nach dem 09.03.2026 in Rosenheim abgemeldet. Darf ich bei der Stichwahl in Rosenheim wählen?
Nein, da ich mein Stimmrecht mit der Abmeldung in Rosenheim verloren haben.

 

Briefwahl zur Stichwahl:

Ich habe am 08.03.2026 bei der Hauptwahl Briefwahl gemacht. Bekomme ich meine Briefwahlunterlagen auch zur Stichwahl nun automatisch?
Beim Antrag zur Hauptwahl wurde ich gefragt, ob ich auch bei einer Stichwahl Briefwahl machen will. Habe ich das mit ja beantwortet, bekomme ich die Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt. Wenn nein, kann ich ganz normal in mein Wahllokal zum Wählen gehen oder Briefwahl für die Stichwahl beantragen.
Anmerkung Wahlamt: Über 90 % der Briefwähler gaben an, auch bei einer Stichwahl Briefwahl machen zu wollen.

Ich weiß nicht mehr, ob ich zur Stichwahl Briefwahl beantragt habe. Was soll ich tun?
Die Briefwahlunterlagen werden ab Mittwoch, 11.03.2026, versandt. Wenn ich bis Dienstag, 17.03.2026, meine Unterlagen nicht erhalten habe, frage ich im Wahlamt nach. Sollte es eilig sein, weil z. B. eine Reise ansteht, kann ich natürlich ab sofort im Wahlamt nachfragen.

Wer für die Oberbürgermeisterstichwahl am 22. März 2026 Briefwahl beantragt, die Unterlagen aber noch nicht erhalten hat, sollte sich unbedingt mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Denn nur noch bis Samstag, den 21. März um 12:00 Uhr können Ersatzunterlagen ausgestellt werden.

Die Stadt Rosenheim weist darauf hin, dass nach beantragter Briefwahl eine Wahl an der Urne nur dann möglich ist, wenn der für die Briefwahl notwendige Wahlschein im Wahllokal mitgeführt und vorgezeigt wird.

Das Wahlamt am Nörrreut 17a hat am Freitag, den 20.03. von 08:00-15:00 Uhr und am Samstag, den 21.03. von 08:00-12:00 Uhr geöffnet und ist zudem unter 08031/365-1364 telefonisch zu erreichen.

Ich will zur Stichwahl Briefwahl beantragen. Wie kann ich es machen?
Anträge für Briefwahl zur Stichwahl sind per Online-Antragstellung bis zum Montag, 16.03.2026 möglich, danach empfehlen wir die persönliche Antragstellung im Wahlamt, Am Nörreut 17a, die bis Freitag, 20.03.2026 um 15:00 Uhr möglich ist. Zudem ist der Antrag auch schriftlich oder persönlich im Wahlamt möglich. Das Wahlamt befindet sich Am Nörreut 17a, 83022 Rosenheim.

Wie ist das Wahlamt erreichbar?
Per E-Mail oder telefonisch unter Tel. +49 (0) 80 31/365-13 64.

Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verlegt, habe keine Briefwahl beantragt und will in meinem Wahllokal wählen. Was muss ich machen?
Mit einem Pass bzw. Personalausweis kann man im Wahlraum wählen. Die Wahlräume sind die gleichen wie schon bei der Wahl am 08.03.2026.
Im anliegenden Stadtplan können die Stimmbezirke eingesehen werden. Im Verzeichnis der Stimmbezirke ist der jeweilige Wahlraum im Stimmbezirk ersichtlich.

 

  • Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 sind alle Personen, die am Wahltag

    • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 8. März 2008 oder früher),
    • sich seit mindestens zwei Monaten mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in Rosenheim aufhalten (seit 8. Januar 2026 oder früher) und
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • Alle im Wählerverzeichnis der Stadt Rosenheim eingetragenen Wahlberechtigten werden bis spätestens 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Sollten Sie die Wahlbenachrichtigung bis zum 15. Februar 2026 nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit dem Wahlamt in Verbindung.

    Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie, in welchem Abstimmungsraum Sie am Wahltag wählen können bzw. welche Möglichkeiten Sie haben, um Briefwahl zu beantragen.

  • Am 20.01.2026 entschied der Wahlausschuss der Stadt Rosenheim, dass folgende Wahlvorschläge zugelassen werden

    • Für die Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister:
      Andreas März (CSU)
      Christopher Ehrenböck (FREIE WÄHLER / UP)
      Maximilian Leucht (AfD)
      Anna Rutz (GRÜNE)
      Abuzar Erdogan (SPD)
      Marcus Moga (FDP
      Hannah Rohs (DIE LINKE).
    • Für die Stadtratswahl:
      Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU)
      FREIE WÄHLER Bayern / Freie Wähler/Unabhängige Parteifreie Wählervereinigung (FREIE WÄHLER / UP)
      Alternative für Deutschland (AfD)
      BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE)
      Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
      Freie Demokratische Partei (FDP)
      Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
      Die Republikaner (REP)
      DIE LINKE (DIE LINKE).

    Die Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien sind in der Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Stadtratswahl zu sehen.

  • Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie Briefwahlunterlagen beantragen. Am Einfachsten geht dies mit dem Online-Antrag zur Briefwahl. Dieser Link ist ab Anfang Februar für Sie freigeschalten, kann aber erst genutzt werden, wenn Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Sie können aber auch Briefwahl beantragen per E-Mail unter Angabe Ihres Namens, der Vornamen, des Geburtsdatums und Ihrer Anschrift. Bitte geben Sie auch an, ob wir Ihnen im Falle einer Stichwahl ebenfalls Briefwahlunterlagen zusenden sollen.

    Wir bitten um Beachtung einer neuen gesetzlichen Regelung zur Briefwahl: Briefwahlunterlagen dürfen bei der Kommunalwahl erst am 20. Tag vor der Wahl (= 16. Februar 2026; bisher 41. Tag vor der Wahl) ausgegeben bzw. versandt werden. Eine Antragstellung zuvor ist jedoch möglich.