Die Ergebnisse der Wahlen vom 08.03.2026 können unter folgenden Links abgerufen werden:
- Ergebnisse der Wahl des/der Oberbürgermeisters/-in in Rosenheim 2026
- Ergebnisse der Wahlen zum Stadtrat in Rosenheim 2026
Das Ergebnis der Stichwahl kann am Wahltag ab 18:00 Uhr unter folgendem Link abgerufen werden:
Informationen zur Stichwahl am 22.03.2026
Wer darf bei der Stichwahl wählen?
Stimmberechtigt ist, wer bereits für die erste Wahl am 08.03.2026 stimmberechtigt war und in der Zwischenzeit das Stimmrecht nicht verloren hat (Art. 46 Abs. 3 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz).
Ich melde meinen Wohnsitz nach dem 09.03.2026 in Rosenheim an. Darf ich bei der Stichwahl wählen?
Nein, weil ich bei der ersten Wahl am 08.03. nicht wahlberechtigt war.
Meine Hauptwohnung wird nach dem 09.03.2026 in Rosenheim abgemeldet. Darf ich bei der Stichwahl in Rosenheim wählen?
Nein, da ich mein Stimmrecht mit der Abmeldung in Rosenheim verloren haben.
Briefwahl zur Stichwahl:
Ich habe am 08.03.2026 bei der Hauptwahl Briefwahl gemacht. Bekomme ich meine Briefwahlunterlagen auch zur Stichwahl nun automatisch?
Beim Antrag zur Hauptwahl wurde ich gefragt, ob ich auch bei einer Stichwahl Briefwahl machen will. Habe ich das mit ja beantwortet, bekomme ich die Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt. Wenn nein, kann ich ganz normal in mein Wahllokal zum Wählen gehen oder Briefwahl für die Stichwahl beantragen.
Anmerkung Wahlamt: Über 90 % der Briefwähler gaben an, auch bei einer Stichwahl Briefwahl machen zu wollen.
Ich weiß nicht mehr, ob ich zur Stichwahl Briefwahl beantragt habe. Was soll ich tun?
Die Briefwahlunterlagen werden ab Mittwoch, 11.03.2026, versandt. Wenn ich bis Dienstag, 17.03.2026, meine Unterlagen nicht erhalten habe, frage ich im Wahlamt nach. Sollte es eilig sein, weil z. B. eine Reise ansteht, kann ich natürlich ab sofort im Wahlamt nachfragen.
Wer für die Oberbürgermeisterstichwahl am 22. März 2026 Briefwahl beantragt, die Unterlagen aber noch nicht erhalten hat, sollte sich unbedingt mit dem Wahlamt in Verbindung setzen. Denn nur noch bis Samstag, den 21. März um 12:00 Uhr können Ersatzunterlagen ausgestellt werden.
Die Stadt Rosenheim weist darauf hin, dass nach beantragter Briefwahl eine Wahl an der Urne nur dann möglich ist, wenn der für die Briefwahl notwendige Wahlschein im Wahllokal mitgeführt und vorgezeigt wird.
Das Wahlamt am Nörrreut 17a hat am Freitag, den 20.03. von 08:00-15:00 Uhr und am Samstag, den 21.03. von 08:00-12:00 Uhr geöffnet und ist zudem unter 08031/365-1364 telefonisch zu erreichen.
Ich will zur Stichwahl Briefwahl beantragen. Wie kann ich es machen?
Anträge für Briefwahl zur Stichwahl sind per Online-Antragstellung bis zum Montag, 16.03.2026 möglich, danach empfehlen wir die persönliche Antragstellung im Wahlamt, Am Nörreut 17a, die bis Freitag, 20.03.2026 um 15:00 Uhr möglich ist. Zudem ist der Antrag auch schriftlich oder persönlich im Wahlamt möglich. Das Wahlamt befindet sich Am Nörreut 17a, 83022 Rosenheim.
Wie ist das Wahlamt erreichbar?
Per E-Mail oder telefonisch unter Tel. +49 (0) 80 31/365-13 64.
Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verlegt, habe keine Briefwahl beantragt und will in meinem Wahllokal wählen. Was muss ich machen?
Mit einem Pass bzw. Personalausweis kann man im Wahlraum wählen. Die Wahlräume sind die gleichen wie schon bei der Wahl am 08.03.2026.
Im anliegenden Stadtplan können die Stimmbezirke eingesehen werden. Im Verzeichnis der Stimmbezirke ist der jeweilige Wahlraum im Stimmbezirk ersichtlich.