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Ab 01. August: Rosenheimer Mietspiegel tritt in Kraft

Am 01. August 2023 tritt der erste qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Rosenheim in Kraft. Der Mietspiegel wurde auf Grundlage einer Befragung erstellt, die sowohl bei Mietern als auch Vermietern durchgeführt wurde. In die Auswertung sind knapp 2.400 Datensätze eingegangen. Die Auswertung ergab eine durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete in Rosenheim in Höhe von 9,45 EUR/m². Bei dem Durchschnittswert handelt es sich um einen statistischen Wert, beispielsweise zum Vergleich mit anderen Kommunen. Die anwendbare ortübliche Vergleichsmiete muss jedoch immer individuell für das konkrete Objekt berechnet werden.

Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete stellt die Stadt Rosenheim einen Online-Rechner zur Verfügung, alternativ kann die Berechnung auch mit Hilfe der Mietspiegel-Broschüre durchgeführt werden. Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden oder ist in Papierform an der Information im Rathaus in der Königstraße 24 erhältlich.

Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern.

Weitere Auskünfte zum Mietspiegel gibt die Stadt Rosenheim montags bis donnerstags zwischen 9 und 13 Uhr unter 08031 365 8480 oder per E-Mail.

Beratungen leisten der Mieterverein Rosenheim und Umgebung e.V. (08031 34104, Mail) sowie der Haus- & Grundbesitzerverein Rosenheim und Umgebung e.V. (08031 12635, Mail).